Manuel Biehler

Manuel Biehler

Rechtsanwalt | Partner

Commercial | Konfliktlösung | Massenverfahren & Strukturierte Großprojekte

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Kompetenz

Manuel Biehler ist Rechtsanwalt und Partner bei BDO Legal. Er leitet die Praxisgruppe Konfliktlösung.

Er berät derzeit vor allem Krankenhausträger und produzierende Betriebe zum Umsatzsteuervertragsrecht und vertritt die Interessen dieser Unternehmen bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Konfliktlösung.

Manuel Biehler hat Rechtswissenschaften in Frankfurt a. M. studiert. 

Vor seinem Wechsel zu BDO Legal war er bei mehreren internationalen Großkanzleien im gewerblichen Rechtsschutz (Litigation) tätig.

Wenn er nicht für seine Mandanten tätig ist, spielt er in der Bundesliga Billard oder vertritt den Billard Club Bergedorf und/oder Norddeutschen Billardverband bei Billard Einzelwettbewerben.
 

Branchen

  • Dienstleistungsunternehmen 
  • Immobilien- und Bauwirtschaft 
  • Produktionswirtschaft 
  • Gesundheitswesen 
  • Handel & Konsumgüter 
  • Fertigungsindustrie 
  • Private Clients 
  • Stiftungen & Non-Profit-Organisationen
 

Schwerpunkte

  • Vertragsgestaltung 
  • Vertriebsrecht 
  • Prozessführung 
  • Strategieberatung zur Klagewellenvermeidung 
  • Massenklageverfahren 
  • Prozess- und Verfahrenssteuerung 
  • Individuelle Workflowoptimierung 
  • Bundesweite Wahrnehmung von Gerichtsterminen 
  • Massenverfahren in der öffentlichen Verwaltung 
  • Handels- und vertriebsrechtliche Streitigkeiten 
  • Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten 
  • Organhaftungsverfahren 
  • Alternative Dispute Resolution 
  • Einstweiliger Rechtsschutz und Zwangsvollstreckung
 

Publikationen

  • Bearbeiter in Martinek/Semler/Habermeier/Flohr, Vertriebsrecht, 3. Auflage 2010, § 33 Internetvertrieb – Electronic Commerce
  • Mitautor in MMR 2013, 760 f.: Keine „Used Games” aus dem Netz - Unanwendbarkeit der „UsedSoft”-Entscheidung des EuGH auf Videospiele
  • Mitautor in ZUM 2014, 74 f.: Anmerkung zu LG Hamburg, Urteil vom 25. Oktober 2013 – 315 O 449/12
  • Mitautor in ZUM 2014, 727: Anmerkung zu OLG Hamm, Urteil vom 15. Mai 2014 – I-22 U 60/13 – Keine Erschöpfung des Verbreitungsrechts bei per Download vertriebenen Hörbüchern
  • Die BGH-Entscheidungen vom 20.02.2019 zur Rückerstattung des Umsatzsteueranteils für Zytostatika Zubereitungen – kritische Auseinandersetzung und daraus resultierende Rechtsfragen“, ZMGR 03/2019, S. 132-140
  • „Zur Rückerstattung geleisteter Umsatzsteuer auf die Herstellungskosten von ambulant an Versicherte abgegebene Arzneimittelzubereitungen – Anmerkungen zum BSG-Urteil vom 09.04.2019“, ZMGR 2/2020, S. 120-130
  • „Keine umsatzsteuerlichen Erstattungsansprüche der Krankenkassen bei ungeklärter Umsatzsteuerrechtslage (hier: Frage der Anwendbarkeit des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7% bei der ambulanten Abgabe von Fertigarzneimitteln durch Krankenhausapotheken)“, ZMGR 5/2021, S. 333-341