Nach dem klaren Statement der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag ist mit einer zeitnahen Umsetzung der „EU-Whistleblower-Richtlinie“ in ein nationales Hinweisgeberschutzgesetz zu rechnen. Damit wird für die meisten Familienunternehmen die Einrichtung eines internen Meldesystems gesetzlich verpflichtend. Aber auch die öffentliche Hand wird zukünftig entsprechende „Angebote“ zur (anonymen) Meldung vermeintlicher Rechtsverstöße vorhalten müssen. Welche wird nicht unerheblichen, mittelbaren Auswirkungen dies insbesondere auf Familienunternehmen haben wird, und wie diese sich rechtzeitig professionell darauf vorbereiten können, erläutern Jesko Trahms und Dr. Cora Keller im FuS Magazin, der Zeitschrift für Familienunternehmen und Strategie.
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