Sehr geehrtere Damen und Herren,
vor wenigen Wochen ist die "Pflegereform" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Wesentliche Teile des Gesetzespakets sind damit am 20.07.2021 in Kraft getreten. Wir informieren Sie über die für Krankenhäuser wichtigsten Regelungen.
Des Weiteren stellen wir Ihnen u.a. das erst kürzlich veröffentlichte Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Umsetzung der Ende 2020 erfolgten Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht vor.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marc Anschlag, LL.M.
Rechtsanwalt
Inhaltsverzeichnis
- Das GVWG ist in Kraft - zahlreiche Änderungen für Krankenhäuser
- BGH: Zur Arzthaftung beim Kaiserschnitt auf Wunsch
- BMF-Schreiben zu den Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht
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