Sehr geehrte Damen und Herren,
Statusfeststellungsverfahren, mit denen über den Erwerbsstatus eines Mitarbeiters und damit letztlich über die Beitragspflicht in der Sozialversicherung entschieden wird, gehören angesichts des weitverbreiteten Einsatzes von Fremdpersonal auch im Gesundheitswesen zum Tagesgeschäft. Am 01.04.2022 treten nun wichtige Neuerungen in Kraft, über die wir Sie in unserer aktuellen Ausgabe informieren.
Des Weiteren berichten wir über ein Urteil des LSG Hessen, das vor allem für Krankenhäuser interessant sein dürfte, die ihre radiologischen Leistungen über einen Kooperationspartner beziehen, und geben einen Überblick über den aktuellen Sachstand der Diskussion über die im Dezember 2020 erfolgten Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marc Anschlag, LL.M.
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