Nach parlamentarischen Irrungen und Wirrungen trat mit rund eineinhalbjähriger Verspätung zum 2. Juli 2023 das neue Hinweisgeberschutzgesetz (“HinSchG”) in Kraft.
Vielleicht werden Sie es schon der medialen Berichterstattung entnommen haben: Mit der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat hat das neue Hinweisgeberschutzgesetz im Mai die letzten parlamentarischen Hürden genommen und wird voraussichtlich überwiegend am 2. Juli 2023 in Kraft treten.