Betriebsschließungsversicherung in Corona-Zeiten

Betriebsschließungen belasten Unternehmen derzeit bundesweit. Manche Unternehmen haben vorausschauend für diesen Fall eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen. Bedauerlicherweise stehen viele Versicherer nunmehr auf dem Standpunkt, teilweise mit sehr erstaunlichen Argumenten, für Betriebsschließungen aufgrund der Covid-19 Pandemie nicht leisten zu müssen.

Die Bandbreite der Fälle ist groß: Einige Versicherer gewähren für Betriebsschließungen aufgrund der Covid-19 Pandemie („Coronavirus“) uneingeschränkten Versicherungsschutz. Dies ist natürlich der Optimalfall. Einige Versicherer wollen demgegenüber allerdings nur zu einem sehr geringen Teil Versicherungsschutz für die Betriebsschließungen gewähren oder lehnen die Deckung vollständig ab. Einige Versicherer haben sich einem von Politik und Verbänden erarbeiteten Kompromiss angeschlossen. Andere Versicherer wiederum suchen nach Lösungen im Einzelfall.

Die Versicherungsbedingungen sind sehr unterschiedlich ausgestaltet. Es empfiehlt sich daher – wenn der Versicherer keinen umfassenden Versicherungsschutz gewähren will – die Versicherungsbedingungen daraufhin zu überprüfen, ob Versicherungsschutz besteht und ggf. staatliche Leistungen anzurechnen bzw. vorrangig in Anspruch zu nehmen sind.

Es ist daher dringend davor zu warnen, pauschale Vergleichsangebote vorschnell anzunehmen. Auch wenn sich einige Versicherer auf ihre Bedingungswerke stützen, ist stets zu untersuchen, ob etwaige Ausschlussklauseln überhaupt wirksam sind. Oftmals führen Verhandlungen und etwaige gerichtliche Inanspruchnahmen zu besseren Ergebnissen.

Gerne beraten wir Sie hierzu.

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