Legal News Gesundheitswirtschaft April 2021

Sehr geehrte Damen und Herren, 

in unserer aktuellen Ausgabe stellen wir die wesentlichen Inhalte der kürzlich in Kraft getretenen Verordnung zur Verlängerung des Rettungsschirms für Krankenhäuser vor und berichten u.a. über die interessanten Beschlüsse der Verwaltungsgerichts Berlin zum Behandlungsverbot für Notfallkrankenhäuser.

Inhaltsverzeichnis

BUNDESGESUNDHEITSMINISTERIUM: RETTUNGSSCHIRM FÜR KRANKENHÄUSER VERLÄNGERT

Am 09.04.2021 ist die „Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser“ in Kraft getreten. Mit ihr soll die Handlungsfähigkeit der Krankenhäuser während der „dritten Welle“ gesichert werden. Im Wesentlichen geht es um Ausgleichsregelungen und den Ganzjahresausgleich.

VG BERLIN: KEIN VERBOT NICHT DRINGLICHER BEHANDLUNGEN AUF GRUNDLAGE DES INFEKTIONSSCHUTZGESETZES

Angesichts der 3. Infektionswelle stellt sich wieder einmal die Frage: können Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, nur bestimmte Patienten zu behandeln, um Kapazitäten für die Behandlung von COVID-19-Patienten freizuhalten? Dafür bietet jedenfalls das Infektionsschutzgesetz (IfSG) nach Ansicht des VG Berlin keine rechtliche Grundlage.

AKTUELLE (WEITER-)ENTWICKLUNGEN BZGL. DER UMSATZSTEUERBEFREIUNG DER LEISTUNGEN „PRIVATER“ KRANKENHAUSBETREIBE

Weiterhin steht die zutreffende nationale Umsetzung der EU-rechtlichen Vorgaben für die Umsatzsteuerbefreiung der Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen sowie damit eng verbundener Umsätze privatrechtlicher Krankenhäuser in der Diskussion und beschäftigt die Gerichte seit vielen Jahren.