Legal News Gesundheitswirtschaft April 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

dass bei einer medizinischen Behandlung ein Behandlungsvertrag zustande kommt, der für die Vertragsparteien mit Rechten und Pflichten verbunden ist, ist nichts Neues. Doch schützt der Behandlungsvertrag Patientinnen und Patienten auch vor einem unbefugten Zugriff auf ihre personenbezogenen Daten? Mit dieser Frage befasst sich das Landgericht Flensburg in einer aktuellen Entscheidung, die wir für Sie zusammengefasst haben.

Ein ebenfalls für die Praxis ausgesprochen interessantes Urteil des Amtsgerichts Bielefeld und ein Überblick zu den geplanten Änderungen durch das vierte Corona-Steuerhilfegesetz runden die aktuelle Ausgabe ab.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre!


Inhaltsverzeichnis

BEHANDLUNGSVERTRAG VERPFLICHTET ZU DATENSCHUTZ

Werden vertragliche Pflichten verletzt, ganz gleich von welcher Vertrags-partei, stehen schnell Schadensersatzansprüche im Raum. Kommt es zu unberechtigten Zugriffen auf personenbezogene Daten, stellt sich beim Behandlungsvertrag folglich die Frage, ob eine Vertragsverletzung vorliegt, auf die ein Schadensersatzanspruch gestützt werden kann (LG Flensburg, Urteil vom 19.11.2021, Az. 3 O 227/19).

KANN EIN IN TEILZEIT BESCHÄFTIGTER ARZT WAHLARZT SEIN?

Zu den Wahlleistungen gemäß § 17 KHEntgG gehört bekanntlich auch die sog. „Chefarztbehandlung“. Ob der betreffende Arzt in Vollzeit angestellt sein muss oder eine Teilzeitbeschäftigung ausreicht, dazu schweigt der Gesetzwortlaut. Doch bedeutet dies zwingend, dass es auf die vereinbarte Wochenarbeitszeit nicht ankommt? Zu diesem Ergebnis gelangt jedenfalls das Amtsgericht Bielefeld in seinem Urteil vom 21.05.2021 (Az. 406 C 131/20).

CORONA-KRISE: ENTWURF FÜR EIN „VIERTES CORONA-STEUERHILFEGESETZ"

Inzwischen liegt der Entwurf für ein weiteres Corona-Steuerhilfegesetz vor, welcher auch für Krankenhäuser bedeutsame steuerliche Erleichterungen vorsieht. Am 08.04.2022 wurde der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf erstmals beraten. Wann das Gesetz verabschiedet werden soll, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.