Legal News Gesundheitswirtschaft Januar 2023

EDITORIAL

In dieser Ausgabe berichten wir u.a. über den Fall des Apothekers, der wegen gepanschter Krebsmedikamente zu 12 Jahren Haft verurteilt wurde. Ihm war zwischenzeitlich auch die Approbation entzogen worden. Seine hiergegen gerichtete Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen blieb ohne Erfolg. Des Weiteren haben die Kolleginnen und Kollegen von BDO die wesentlichen Inhalte des BMF-Schreibens vom 13.12.2022 zum Thema „Umsatzsteuer bei Fertigarzneimitteln“ für Sie zusammengefasst, einschließlich wertvoller Hinweise für die praktische Umsetzung.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre!

Dr. Marc Anschlag, LL.M.
Rechtsanwalt


 

Approbationswiderruf eines Apothekers wegen gepanschter Krebsmedikamente

Wegen gepanschter Krebsmedikamente wurde ein Apotheker vom Landgericht Essen zu zwölf Jahren Haft und lebenslangem Berufsverbot verurteilt. Dieser klagte nun vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen den Widerruf seiner Approbation durch die Approbationsbehörde – erfolglos (Urteil vom 25.08.2022, Az. 18 K 3908/20).

Tod im Schockraum – Vergütung als stationäre Krankenhausbehandlung?

Verstirbt ein Patient noch während der Notfallbehandlung im Krankenhaus, lehnen die Kostenträger gerne eine Vergütung als stationäre Krankenhausbehandlung ab und verweisen dazu auf ein Urteil des Bundessozialgerichts aus 2021. Dabei lässt sich in diesen Fällen trefflich darüber streiten, ob tatsächlich noch eine ambulante Notfallbehandlung vorliegt, wie ein Urteil des Sozialgerichts Aachen zeigt (Urteil vom 19.10.2021, Az. S 13 KR 119/21).

BMF-Schreiben vom 13.12.2022 zur Umsatzsteuer bei Fertigarzneimitteln (§ 4 Nr. 14 a und b UStG)

In einem neuen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium festgestellt, dass nun auch die Abgabe von nicht patientenindividuell hergestellten Medikamenten durch eine Krankenhausapotheke, die einen integralen Bestandteil der Therapie darstellen, als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz von der Umsatzsteuer zu befreien ist. Dafür muss die Verabreichung der Medikamente therapeutisch unentbehrlich sein.

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