Legal News Gesundheitswirtschaft Juli 2022

Editorial

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor kurzem hat sich das Bundessozialgericht zu Fragen der Sozialversicherungspflicht geäußert, die auch für Gesellschafter-Geschäftsführer Medizinischer Versorgungszentren von Bedeutung sein dürften. Wir haben die wesentlichen Aussagen der Entscheidung zusammengefasst. Die weiteren Beiträge beschäftigen sich mit dem Thema der Zulässigkeit einer Neukodierung während eines gerichtlichen Verfahrens und dem steuerfreien Pflegebonus im 4. Corona-Steuerhilfegesetz.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marc Anschlag, LL.M.

Inhalt

Gesellschafter-Geschäftsführer eines MVZ und trotzdem sozialversicherungspflichtig?

Eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28.06.2022 (Az. B 12 R 4/20 R) lässt aufhorchen. Besteht das Risiko, dass Gesellschafter-Geschäftsführer eines MVZ der Sozialversicherungspflicht unterliegen und Beiträge an die jeweiligen Zweige der Sozialversicherung zu entrichten haben?

LSG Baden-Württemberg: Neukodierung im gerichtlichen Verfahren ist zulässig

Wie weit gehen die Möglichkeiten des Krankenhauses zur Neukodierung, wenn sich im Laufe eines Gerichtsprozesses ergibt, dass die Kodierung des Krankenhauses zwar falsch war, sich der Vergütungsanspruch jedoch aus einem während des Gerichtsverfahrens eingeholten Gutachten ergibt? Wie die bereits bestehende BSG-Rechtsprechung zu verstehen ist, zeigt ein aktuelles Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 20.05.2022 (Az. L 4 KR 4017/20).

Corona-Steuerhilfegesetz und steuerfreier Pflegebonus

Zur weiteren Bekämpfung der Corona-Folgen hat der Gesetzgeber jüngst das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz (4. Corona-StHG) verabschiedet. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurden noch bedeutsame Veränderungen im Vergleich zu der Beschlussvorlage aufgenommen, von denen insbesondere die in letzter Sekunde eingebrachten Änderungen zum sog. Pflegebonus (§ 3 Nr. 11 b EStG) beachtenswert sind.