Lauterbachs Krankenhausreform – Gesetzgebungsverfahren – Fallstrick Investitionsfinanzierung

Am 06.12.2022 wurde die dritte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung – Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung veröffentlicht. Das Echo darauf war zunächst überraschend positiv.

Gesetzgebungsverfahren

Mit dem Reformpapier der Regierungskommission ist es aber nicht getan. Jetzt geht es darum, den positiven Schwung zu nutzen und die Reformpläne rasch in ein Gesetz zu gießen.

Zur Unterstützung des Gesetzgebungsverfahrens wurde die „Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Krankenhausreform" gebildet. Des Weiteren gibt es eine Facharbeitsgruppe zur Umsetzung der Krankenhausreform.

Das Treffen der Bund-Länder-Gruppe fand bereits mehrmals statt. Auf Grundlage der bisherigen Gespräche will das Bundesgesundheitsministerium kurzfristig einen präzisierenden Vorschlag zur Krankenhausreform vorlegen. Dieses Papier soll die Grundlage für die Modellierung der konkreten Auswirkungen der Reform bilden.

Es bleibt abzuwarten, wann der Referentenentwurf für das Reformgesetz vorliegt. Um im ambitionierten Zeitplan zu bleiben, müsste dies kurz nach der Sommerpause der Fall sein. Optimisten gehen nämlich vom Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2024 aus. Das letzte Treffen der Bund-Länder-Gruppe im April fand nicht statt. Der präzisierende Vorschlag zur Krankenhausreform des Bundesgesundheitsministeriums lag nicht wie angekündigt Ende April vor, sondern soll jetzt zu Pfingsten kommen. Im Auftrag von Bayern und Nordrhein-Westfalen wurde Mitte April 2023 ein kritisches Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der Reform vorgelegt. Das sind eher Signale, die ein rasches Vorankommen bezweifeln lassen.

Fallstrick Investitionsfinanzierung

Die zukünftige Sicherstellung einer ausreichenden Investitionsfinanzierung ist ein zentrales Element für das Gelingen der Krankenhausreform.

Für die stationären Leistungen des Krankenhauses gilt das Prinzip der dualen Krankenhausfinanzierung. Investitionskosten der Krankenhäuser werden im Zuge der öffentlichen Förderung von den Ländern übernommen; die Betriebskosten durch leistungsbezogene Erlöse, das Pflegebudget und zukünftig voraussichtlich durch das Vorhaltebudget finanziert.

Krankenhäuser, Krankenhausgesellschaften, Krankenkassen und viele Experten kritisieren seit langem die zu geringe Investitionsbereitschaft der Länder. In einem Interview mit dem Handelsblatt am 23.02.2023 sagt Gesundheitsminister Karl Lauterbach zu diesem Thema: „Zunächst behalten die Länder nicht nur das Recht, die Krankenhäuser zu planen, sondern sie haben auch die Pflicht, in die Krankenhäuser zu investieren.“ In diesem Satz stecken zwei wichtige Botschaften. Die Länder sind weiterhin zuständig für die Krankenhausplanung und für die Finanzierung der Investitionen. Wenn die Investitionsfinanzierung aber zukünftig nicht ausreichend erfolgt, dann ist auch das Planungsrecht erneut zu diskutieren.

Zu erkennen ist also die klare Absicht, die Länder konsequent und nachhaltig dazu zu bringen, ihrer Pflicht zur ausreichenden Investitionsfinanzierung konsequent nachzukommen. Und das mit Recht. Das Investitionsthema ist unbedingt im Zusammenhang mit der Krankenhausreform zu lösen. Sonst erreicht man möglicherweise das Gegenteil von dem, was man hinsichtlich der Mengenausweitung möchte. Die Krankenhäuser wären nämlich gezwungen, aus den verbleibenden leistungsbezogenen Vergütungen die fehlenden Investitionsmittel zu erwirtschaften. Das geht hauptsächlich mit Mengenausweitung und gerade das will man nicht.

Auch die Regierungskommission hat das Investitionsthema aufgegriffen. Sie plant, zeitnah Vorschläge zur Reform der Investitionsfinanzierung zu unterbreiten. Zu hoffen bleibt, dass sich diese Vorschläge nicht in einer anderen Verteilung der zu geringen Fördermittel erschöpft. Denn klar ist, dass sich die Höhe, der derzeit jährlich zu zahlenden Investitionsmittel über alle Länder betrachtet etwa verdoppeln müsste, egal wie der Verteilungsmechanismus aussieht.

Fazit

Eine zukunftsfähige Reformierung der Krankenhausversorgung in Deutschland ist dringend erforderlich. Darin sind sich alle einig. Es bleibt jedoch abzuwarten, was von den bisherigen Reformideen nach dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens übrigbleibt und wie schnell man sich auf einen Gesetzestext einigen kann. Die Investitionsfinanzierung seitens der Länder ist deutlich zu erhöhen.