Legal News Gesundheitswirtschaft November 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir berichten über das vor wenigen Tagen vom Bundestag beschlossene und kontrovers diskutierte Triage-Gesetz. Weiter stellen wir Ihnen einen Beschluss des BGH zum Thema Patientenaufklärung vor, der verdeutlicht, dass die tagtäglich zigtausendfach zur Anwendung gelangenden Aufklärungsbögen keineswegs unkritisch „durchgewunken“ werden dürfen. Ein Beitrag der Kolleginnen und Kollegen von BDO zur aktuellen Rechtsprechung des BFH zur umsatzsteuerlichen Organschaft rundet die aktuelle Ausgabe ab.

Wir wünschen eine angenehme Lektüre!

Dr. Marc Anschlag


KONTROVERSES TRIAGE-GESETZ AUF DEM WEG

Am 16.12.2021 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, Vorkehrungen für den Fall einer Triage zu treffen. Nachdem ein erster Gesetzentwurf aufgrund massiver Kritik zurückgezogen wurde, hat der Bundestag kürzlich ein entsprechendes Triage-Gesetz beschlossen.

BGH: TRÜGERISCHE SICHERHEIT DURCH AUFKLÄRUNGSBÖGEN

Im Rahmen der Patientenaufklärung darf der Arzt durch die unzutreffende Darstellung der Risikohöhe beim Patienten keine falsche Vorstellung über das Ausmaß der mit der Behandlung verbundenen Gefahren erwecken und dadurch ein verhältnismäßig häufig auftretendes Operationsrisiko verharmlosen. Dies gilt auch für die Inhalte der täglich tausendfach zur Anwendung gelangenden Aufklärungsbögen, wie ein aktueller Beschluss des BGH zeigt.

BFH: ZUR WIRTSCHAFTLICHEN EINGLIEDERUNG BEI UMSATZSTEUERLICHER ORGANSCHAFT

Mit Urteil vom 01.02.2022 (Az. V R 23/21), das am 22.09.2022 im Bundessteuerblatt veröffentlich wurde, äußert sich der BFH zur Voraussetzung der wirtschaftlichen Eingliederung und verneint deren Vorliegen bei der Vermietung austauschbarer Büroräume und der Übernahme entgeltlicher Verwaltungsaufgaben.