Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Das TEAM ARBEITSRECHT berät in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie bei angrenzenden sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen; von der täglichen Personalarbeit bis hin zu komplexen arbeitsrechtlichen Projekten.

Darüber hinaus vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch vor den Arbeitsgerichten in allen Instanzen.


Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
  • Umfassende Beratung im Individualarbeits- und Dienstvertragsrecht, u.a.:
  • Prüfung von Muster- und Standardarbeitsverträgen sowie von Dienstverträgen mit Organen juristischer Personen
  • Erstellung von Arbeits-, Anstellungs- und Dienstverträgen sowie von Verträgen mit freien Mitarbeitern und Beratern, einschließlich Klärung von sozialversicherungsrechtlichen Statusfragen (vgl. hierzu auch Sozialversicherungsrecht)
  • Gestaltung von variablen Vergütungs- und Incentivesystemen (unter individualarbeitsrechtlichen und kollektivarbeitsrechtlichen Gesichtspunkten)
  • Fragen der betrieblichen Altersversorgung (unter individualarbeitsrechtlichen und kollektivarbeitsrechtlichen Gesichtspunkten)
  • Fragen im Zusammenhang mit internationalen Mitarbeitereinsätzen, z.B. Arbeitnehmerentsendung (unter individualarbeitsrechtlichen und kollektivarbeitsrechtlichen Gesichtspunkten), einschließlich Vertragsgestaltung und Prüfung des anwendbaren Arbeits- und Sozialversicherungsrechts (vgl. hierzu auch Sozialversicherungsrecht)
  • Unterstützung bei Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern und Organen juristischer Personen
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge mit Arbeitnehmern und Organen juristischer Personen
  • Vertragsverhandlungen
  • Gestaltung von kollektivarbeitsrechtlichen Vereinbarungen (Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen)
  • Begleitung beim Abschluss von kollektivarbeitsrechtlichen Vereinbarungen
  • Kollektivarbeitsrechtliche Verhandlungen mit Betriebs- bzw. Personalräten
  • Spezielle kollektivarbeitsrechtliche Vereinbarungen wie Interessenausgleich und Sozialplan
  • Begleitung bei Einigungsstellenverfahren
  • Tarifverträge, Tarifwechsel oder -ausstieg
  • Fragen der Mitbestimmung aus kollektivarbeitsrechtlicher Sicht
  • Besonderheiten des sog. Dritten Weges (kirchliches Arbeitsrecht)
  • Mitbestimmung nach kirchlichem Arbeitsrecht nach den Mitarbeitervertretungsgesetzen bzw. der Mitarbeitervertretungsordnung
  • Vertretung auf der Grundlage kirchlichen Arbeitsrechts vor kirchlichen Einigungsstellen und Arbeitsgerichten
  • Fragen der Zusatzversorgung nach kirchlichem Arbeitsrecht

Wir beraten unsere arbeitgeberseitigen Mandanten bei allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Umstrukturierungsmaßnahmen stellen - sowohl aus individualarbeitsrechtlicher als auch kollektivarbeitsrechtlicher Sicht. Die Beratung umfasst dabei insbesondere:

  • Betriebsänderungen / sonstige innerbetriebliche Umstrukturierungsmaßnahmen einschließlich Erstellung und Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
  • Personalabbau im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen, insbesondere durch betriebsbedingte Kündigungen und Altersteilzeit
  • Individualarbeitsrechtliche und kollektivarbeitsrechtliche Beratung bei gezielten und strukturierten Standortschließungen
  • Arbeitsrechtliche Beratung bei der Überführung von Arbeitsverhältnissen in eine Transfergesellschaft
  • Interessenwahrnehmung gegenüber Behörden im Zusammenhang mit Umstrukturierungsmaßnahmen (z.B. Massenentlassungsanzeige, Anträge bei bestehendem Sonderkündigungsschutz, etc.)
  • Auswirkungen von Umstrukturierungsmaßnahmen auf variable Vergütungsmodelle und Zeitkonten
  • Arbeitsrechtliche Folgen von Umstrukturierungsprozessen auf die betriebliche Altersversorgung oder die Zusatzversorgung
  • Vereinbarung von Contractual Trust Arrangements bei Umstrukturierungsmaßnahmen

Wir beraten zudem bei allen Fragen im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Outsourcingmaßnahmen - sowohl aus individualarbeitsrechtlicher als auch kollektivarbeitsrechtlicher Sicht. Die Beratung umfasst dabei insbesondere:

  • Arbeitsrechtliche Beratung bei der Entwicklung und Umsetzung von Outsourcingkonzepten und Outsourcingmaßnahmen unter individualarbeitsrechtlichen und kollektivarbeitsrechtlichen Gesichtspunkten
  • Prüfung des Vorliegens eines Betriebsübergangs gem. § 613a BGB bei Outsourcingmaßnahmen
  • Arbeitsrechtliche Beratung bei der Vorbereitung, Gestaltung und Umsetzung von Betriebsübergängen gem. § 613a BGB
  • Prüfung der Zulässigkeit von Kündigungen bei Outsourcingmaßnahmen
  • Prüfung der Auswirkungen von Outsourcingmaßnahmen auf Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretungen
  • Arbeitsrechtliche Beratung bei Outsourcingverträgen

Schließlich beraten wir bei allen arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Arbeitnehmerüberlassung. Dies umfasst insbesondere:

  • Klärung des Anwendungsbereichs des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes insbesondere auch bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung
  • Prüfung des Vorliegens einer erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Arbeitnehmerüberlassung
  • Abgrenzung zwischen Dienstvertrag/Werkvertrag, Gemeinschaftsbetrieb und Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Beantragung oder Verlängerung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und Prüfung des Vorliegens der hierfür erforderlichen Voraussetzungen, wie etwa Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Arbeitsrechtliche Beratung bei der konzerninternen oder gelegentlichen Arbeitnehmerüberlassung, der Vermeidung einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung und Kettenüberlassung sowie der Höchstüberlassungsdauer
  • Prüfung der Folgen einer erlaubten und illegalen Arbeitnehmerüberlassung, wie etwa equal pay
  • Ausgestaltung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen zwischen Verleiher und Entleiher sowie Arbeitsverträgen mit Leiharbeitnehmern
  • Interessenvertretung gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und vor Arbeitsgerichten bei allen Fragen der Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitnehmerüberlassung

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Kathrin Reitner

Kathrin Reitner

Rechtsanwältin | Partnerin | Fachanwältin für Arbeitsrecht | Wirtschaftsmediatorin (CVM)
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