Restrukturierung & Insolvenz

Restrukturierung & Insolvenz

Krisen treffen Unternehmen und deren Stakeholder häufig unvermittelt. Zusätzlich nimmt die Komplexität von Krisen, z. B. durch gestiegene regulatorische Rahmenbedingungen, die zunehmende Globalisierung von Lieferketten, immer weiter zu. Die Krisenbewältigung erfordert daher einen verlässlichen und erfahrenen Partner. Wir unterstützen Sie mit unserem multidisziplinären Team dabei, Krisen vorzubeugen und im Krisenfall schnell und zielgerichtet zu handeln, unabhängig davon, ob Sie als Unternehmensorgan, Gesellschafter, Gläubiger oder Geschäftspartner betroffen sind.

Restrukturierung & Insolvenz

Umfassende Beratung beginnt für uns dabei vor der Krise. Wir unterstützen Sie dabei, Krisenanzeichen zu erkennen und frühestmöglich vorbeugende Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Im Krisenfall identifizieren wir mit Ihnen unter Berücksichtigung der denkbaren Szenarien gemeinsam den passenden Weg aus der Krise und begleiten Sie auf diesem Weg. Gesellschafter, Gläubiger und Geschäftspartner unterstützen wir dabei, Werte bestmöglich zu erhalten.

Die vielfältigen Qualifikationen und Erfahrungen unseres Teams ermöglichen uns, Ihre Situation unter rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten zu analysieren und versetzen uns so in die Lage, Sie in jeder Hinsicht transparent zu begleiten. Dabei setzen wir für Sie auch unsere praktischen Erfahrungen bei der Aufarbeitung von Krisen im Rahmen von Gutachtertätigkeiten und Insolvenzverfahren ein.

Unser Verständnis für die Interessenlagen Beteiligter prädestiniert uns darüber hinaus für die Verhandlungsführung in Krisensituationen.

Mit unserem Leistungsspektrum sind wir daher Partner für alle Krisenstadien und Stakeholder:

Wir unterstützen Ihr Unternehmen dabei, in guten Zeiten die Corporate-Fitness zu stärken und in krisennahen Situationen vollständig zu erhalten.

  • Wir begleiten Sie bei Entwicklung und Implementierung von Frühwarnsystemen.
  • Wir unterstützen Sie bei der Analyse möglicher Krisenursachen und Entwicklung von Abwehrstrategien.
  • In Konzernstrukturen entwickeln wir Barrieren zur Abschottung von Konzernteilen gegen Krisen in anderen Konzernbereichen.
  • Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir Konzepte für Restrukturierung und Turnaround und setzen diese um bereiten Turnarounds.
  • Als Gläubiger unterstützen wir Sie bei der Analyse von Risiken in Bezug auf Geschäftspartner, insbesondere mit Blick auf die wirksame Sicherung von Forderungen für den Insolvenzfall.
  • Gesellschafter beraten wir im Hinblick auf die optimale Gestaltung von Finanzierungen und die Reduzierung von Rückforderungsrisiken, insbesondere auch in Konzernstrukturen.

Wir unterstützen Ihr Unternehmen dabei, seine Existenz zu sichern und seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

  • Wir beraten Sie im Hinblick auf die Optimierung von Liquiditätsmanagement und Finanzierungsstruktur.
  • Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen und steuerlichen Konzeption und Umsetzung individueller Restrukturierungsmaßnahmen.
  • Wir begleiten Sie bei der Strukturierung von Kapitalmaßnahmen und Umwandlungsvorgängen.
  • Zur Vermeidung von Haftungsrisiken für Unternehmen, Organe und Stakeholder erstellen wir im Bereich der außergerichtlichen Sanierung/Restrukturierung Sanierungsgutachten nach dem Standard IDW S6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V., prüfen diese im Rahmen von Zweitmeinungen für Stakeholder und begleiten Sie während der Restrukturierung/Sanierung z. B. im Rahmen eines Monitoring oder Reporting.

Spitzt sich die Krise zu, stehen Unternehmen neben einer außergerichtlichen Sanierung und dem (klassischen) Regelinsolvenzverfahren mit dem Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG und Schutzschirm- bzw. Eigenverwaltungsverfahren nach der Insolvenzordnung mittlerweile eine Vielzahl von Optionen für eine umfassende Sanierung von Unternehmen in Eigenregie zur Verfügung. Die Wahl des passenden Verfahrens ist ein Schlüssel für den Sanierungserfolg. Wir setzen unsere Erfahrung ein, um mit Ihnen das passende Verfahren zu identifizieren und sie durch dieses zu begleiten.  

Zeichnet sich ab, dass eine Sanierung durch ein Restrukturierungs- oder Insolvenzverfahren erfolgen soll, kann dies zum Auseinanderfallen von Gesellschafter- und Gesellschaftsinteressen führen. Wir unterstützen Gesellschafter in derartigen Konstellationen beim bestmöglichen Erhalt ihres Beteiligungswerts. 

Gläubiger sind gefordert, im Rahmen von Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren ihre Rechte durchzusetzen. Hierbei ist entscheidend, frühzeitig und zielgerichtet zu agieren. Von entscheidendem Vorteil ist dabei die Kenntnis der Interessenlage der Gegenseite. Unsere langjährige Erfahrung aus einer Vielzahl von Verfahren sowohl auf Schuldner- als auch auf Gläubigerseite erlaubt uns, Ihre Rechte effizient durchzusetzen.  

Im Bereich der außergerichtlichen Sanierung

  • Sanierungsgutachten nach IDW S 6 
  • Unabhängige Zweitmeinung 
  • Sanierungs- und Insolvenzplan 
  • Fortführungsprognose 
  • Bestätigung über fehlende Zahlungsunfähigkeit für ein Schutzschirmverfahren 

Erweist sich ein (teilweiser)  Verkauf des Unternehmens oder dessen Geschäftsbetriebs oder aber auch die Schließung und Abwicklung eines Unternehmens(-teils) als die wirtschaftlich sinnvollste Lösung, begleiten wir Sie auch in diesem Prozess mit unserem umfassenden Know-how im Rahmen des Verkaufsprozess.

Auf der anderen Seite kann der Kauf eines Unternehmens in einer Krise und seine anschließende Restrukturierung ein interessantes Investment sein. Wir unterstützen Sie in auch dann bei der Durchführung der Due Diligence und bei der rechtlichen und steuerrechtlichen Konzeptionierung des Kaufprozesses und haben dabei die im Rahmen einer solchen Transaktion bestehenden Risiken für Sie im Blick.  in rechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen.

Kommt es im Zusammenhang mit der Krisenbewältigung, im Rahmen von Sanierungen oder Restrukturierungs- oder Insolvenzverfahren zu gerichtlichen Auseinandersetzungen unterstützen wir Ihr Unternehmen, Organe oder Anteilseigner bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen. Dabei beraten und vertreten wir Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Konzernhaftung
  • Gesellschafterhaftung
  • Geschäftsführer- / Vorstands- / Aufsichtsratshaftung
  • Insolvenzanfechtung

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