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Dr. Sandra Flemming
Dr. Sandra Flemming
Rechtsanwältin
Berlin
+49 30 885722-273
[email protected]
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Spezialisierung
Laufende energierechtliche Beratung von Energieversorgern und Energieabnehmern zu regulatorischen und vertraglichen Fragestellungen
Beratung zur Inanspruchnahme von Strompreisbegünstigungen (insbesondere Besondere Ausgleichsregelung und EEG-Eigenversorgung) inklusive der Unterstützung bei der Abgrenzung von Strommengen (Aufbau/Dokumentation von Messkonzepten) und der Vornahme von Meldungen
Unterstützung bei der Umsetzung alternativer Energieversorgungsmodelle (z.B. Contracting, unternehmenseigene Liefergesellschaft)
Beratung zu Erzeugungsprojekten (z.B. Erneuerbare-Energien-Projekte, KWK-Anlagen, Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff)
Beratung und Gestaltung von energierechtlichen Verträgen (z.B. Projekt-, Liefer-, Pacht- und Betriebsführungsverträge)
Beratung zu Fragen im Zusammenhang mit der
Reduzierung des CO2-Ausstoßes
(nationaler und europäischer Emissionshandel, einschließlich
Entlastungsmöglichkeiten
)
Energierechtliche Beratung im Zusammenhang mit Umstrukturierungen und Transaktionen
Klärung von Fragen zum Betrieb von Netzen, geschlossenen Verteilernetzen und Kundenanlagen
Bearbeitung energierechtlicher Sonderfragen (z.B. Insolvenz von Energieversorgern)
Veröffentlichungen
Kommentierung zu §§ 61i, 62a, 62b EEG 2021, in: Säcker/Steffens, Berliner Kommentar zum Energierecht, Band 6, 5. Auflage 2021 (im Erscheinen)
Herstellung von Wasserstoff nach der EEG-Novelle 2021 - Begrenzung der EEG-, KWKG- und Offshore-Netzumlage nach der Besonderen Ausgleichsregelung, RdE 2021, S. 125 ff. (gemeinsam mit Christian Hampel und Christian Ertel)
Messkonzepte für Umlageprivilegierungen, CuR 2020, S. 109
Energieregulierung - Neues aus Gesetzgebung und (Behörden-) Praxis, RdE 2018 ff. (gemeinsam mit Christian Hampel u.a.)
Wann gilt Strom als von einer Person selbst verbraucht?, in: Innovatives Denken zwischen Recht und Markt, Festschrift für Hans-Peter Schwintowski, 2017, S. 596 ff. (gemeinsam mit Christian Hampel)
Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Fehlern bei den Bekanntmachungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 10 Abs. 3 BauGB, Anmerkung zu OVG Münster, Urteil vom 12.04.2016 - 10 D 69/14.NE, jurisPR-UmwR 10/2016, Anmerkung 3
Naturschutzvereinigung: Mitwirkungsrecht aus § 63 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG und Beiladung zu Normenkontrollverfahren, Anmerkung zu OVG Lüneburg, Beschluss vom 04.07.2016 - 4 KN 77/16, jurisPR-UmwR 7/2016, Anmerkung 4
Abgrenzung harter und weicher Tabuzonen in der Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen, Anmerkung zu OVG Lüneburg, Urteil vom 03.12.2015 - 12 KN 216/13, jurisPR-UmwR 2/2016, Anmerkung 3
Fehlender Ausspruch einer enteignungsrechtlichen Vorwirkung im wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss, Anmerkung zu VGH München, Beschluss vom 24.07.2015 - 8 ZB 14.1403, jurisPR-UmwR 10/2015, Anmerkung 4
Nachsichtgewährung bei elektronischer Antragstellung zur besonderen Ausgleichsregelung nach dem EEG, Anmerkung zu VG Frankfurt, Urteil vom 13.05.2015 - 5 K 1536/14.F, jurisPR-UmwR 9/2015, Anmerkung 4
Durch eine Lärmschutzanlage erschlossene Grundstücke i.S.v. § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB, Anmerkung zu VGH München, Urteil vom 11.03.2015 - 6 BV 14.280, jurisPR-UmwR 8/2015, Anmerkung 5
Die Stilllegung von konventionellen Kraftwerken, NordÖR 2015, S. 189 ff. (gemeinsam mit Christoph Riese)
Zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienender Laden i.S.d. § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO, Anmerkung zu VGH Mannheim, Beschluss vom 13.10.2014 - 5 S 2616/13, jurisPR-UmwR 12/2014, Anmerkung 5
Umfang des Ausschlusses von "Nicht-Wohnnutzungen" im allgemeinen Wohngebiet, Anmerkung zu VG Karlsruhe, Urteil vom 05.08.2014 - 4 K 1370/12, jurisPR-UmwR 10/2014, Anmerkung 3
Die bandenmäßige Begehung - Eine umfassende Darstellung der Bandenmäßigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Beteiligung von Kindern, Duncker & Humblot (Verlag), 2013
Die unausgeführte Bande, NStZ 2013, S. 136 ff. (gemeinsam mit Tobias Reinbacher)
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