Zweite Anhörungsphase der Krankenhausplanungsreform in NRW gestartet
Zweite Anhörungsphase der Krankenhausplanungsreform in NRW gestartet
Nachdem Mitte Mai das Anhörungsverfahren zu den Leistungsgruppen der medizinischen Grundversorgung (Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Intensivmedizin und Geriatrie) begonnen hatte, startet das NRW-Gesundheitsministerium nun weitere Verhandlungen für die weiteren 60 Leistungsgruppen. Alle beteiligten Kliniken, Kassen und Kommunen haben ein Schreiben mit den Vorstellungen des NRW-Gesundheitsministeriums erhalten. Darin ist detailliert aufgelistet, welche Klinik zukünftig in welchem Umfang welche Leistungsgruppe anbieten darf. Die Beteiligten können bis zum 11.08.2024 dazu Stellung nehmen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat die Krankenhäuser des Landes sowie alle anderen an der Reform beteiligten Akteure darüber informiert, wie viele Fallzahlen sich das MAGS in Zukunft je Leistungsgruppe und Krankenhaus vorstellt. Zuvor hatten die Krankenhäuser beim Ministerium beantragt, wie viele Fälle sie künftig pro Leistungsgruppe erbringen wollen. Die Krankenhäuser und die anderen Beteiligten haben nun bis zum 11.08.2024 Zeit, Stellungnahmen zu den vorläufigen Vorgaben des MAGS einzureichen. Diese will das Ministerium prüfen und bis zum Ende des Jahres dann die endgültigen Feststellbescheide an die Krankenhäuser verschicken.
Im Rahmen der Krankenhausreform hat das Land NRW 60 somatische und vier psychiatrische Leistungsgruppen definiert, denen jeweils bestimmte Qualitätsvorgaben zugeordnet sind: unter anderem Vorgaben zum Personal und zur technischen Ausstattung. Im neuen Krankenhausplan des Landes ist zudem für jede Leistungsgruppe ein landesweiter Bedarf ausgewiesen. Im Herbst 2022 konnten die Krankenhäuser ihr gewünschtes Leistungsportfolio beim MAGS beantragen. Im Anschluss haben Krankenhäuser und Krankenkassen darüber verhandelt. Grundlage der nun gefällten Entscheidungen des MAGS sind der im Krankenhausplan ausgewiesene Bedarf, die Anträge der Krankenhäuser und die Verhandlungsergebnisse.
Nach Auffassung des Ministeriums müsse es bei komplexeren Leistungsgruppen, wie beispielsweise komplizierten Krebsbehandlungen, teilweise zu deutlichen Konzentrationen kommen. Die Krankenhäuser in NRW sollen sich künftig auf bestimmte Leistungen konzentrieren und nicht mehr alles anbieten.
Parallele Debatte um bundesweite Krankenhausreform
Parallel zur NRW-Reform läuft die politische Debatte zwischen Bund und Ländern über die von Bundesminister Karl Lauterbach (SPD) geplante bundesweite Krankenhausreform. Dabei sollen unter anderem die Pauschalbeträge (Fallpauschalen) abgesenkt werden, die die Krankenhäuser pro Patient oder Behandlungsfall bekommen. Das soll Anreize senken, möglichst viele Patienten zu behandeln.
Grundsatz ist aber, dass ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung für 90 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 20 Autominuten erreichbar sein muss. Intensivmedizin muss flächendeckend vorgehalten werden.
Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) befürchtet drastische Einschnitte für die Kliniken durch Laumanns Reform. Die Zahlen zeigen, dass da massive Veränderungen stattfinden.
Die Kliniken bekommen wie auch beim ersten Anhörungsverfahren die Möglichkeit zur Stellungnahme. Das Ministerium werte die eingegangenen Stellungnahmen nach dem Ende der Sommerferien aus und treffe auf dieser Basis die Entscheidung, welches Leistungsportfolio jedes einzelne Krankenhaus in welchem Umfang künftig anbieten könne, Bis Jahresende 2024 sollen die fünf Bezirksregierungen dann die entsprechenden Feststellungsbescheide verschicken.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat die Krankenhäuser des Landes sowie alle anderen an der Reform beteiligten Akteure darüber informiert, wie viele Fallzahlen sich das MAGS in Zukunft je Leistungsgruppe und Krankenhaus vorstellt. Zuvor hatten die Krankenhäuser beim Ministerium beantragt, wie viele Fälle sie künftig pro Leistungsgruppe erbringen wollen. Die Krankenhäuser und die anderen Beteiligten haben nun bis zum 11.08.2024 Zeit, Stellungnahmen zu den vorläufigen Vorgaben des MAGS einzureichen. Diese will das Ministerium prüfen und bis zum Ende des Jahres dann die endgültigen Feststellbescheide an die Krankenhäuser verschicken.
Im Rahmen der Krankenhausreform hat das Land NRW 60 somatische und vier psychiatrische Leistungsgruppen definiert, denen jeweils bestimmte Qualitätsvorgaben zugeordnet sind: unter anderem Vorgaben zum Personal und zur technischen Ausstattung. Im neuen Krankenhausplan des Landes ist zudem für jede Leistungsgruppe ein landesweiter Bedarf ausgewiesen. Im Herbst 2022 konnten die Krankenhäuser ihr gewünschtes Leistungsportfolio beim MAGS beantragen. Im Anschluss haben Krankenhäuser und Krankenkassen darüber verhandelt. Grundlage der nun gefällten Entscheidungen des MAGS sind der im Krankenhausplan ausgewiesene Bedarf, die Anträge der Krankenhäuser und die Verhandlungsergebnisse.
Nach Auffassung des Ministeriums müsse es bei komplexeren Leistungsgruppen, wie beispielsweise komplizierten Krebsbehandlungen, teilweise zu deutlichen Konzentrationen kommen. Die Krankenhäuser in NRW sollen sich künftig auf bestimmte Leistungen konzentrieren und nicht mehr alles anbieten.
Parallele Debatte um bundesweite Krankenhausreform
Parallel zur NRW-Reform läuft die politische Debatte zwischen Bund und Ländern über die von Bundesminister Karl Lauterbach (SPD) geplante bundesweite Krankenhausreform. Dabei sollen unter anderem die Pauschalbeträge (Fallpauschalen) abgesenkt werden, die die Krankenhäuser pro Patient oder Behandlungsfall bekommen. Das soll Anreize senken, möglichst viele Patienten zu behandeln.
Grundsatz ist aber, dass ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung für 90 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 20 Autominuten erreichbar sein muss. Intensivmedizin muss flächendeckend vorgehalten werden.
Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) befürchtet drastische Einschnitte für die Kliniken durch Laumanns Reform. Die Zahlen zeigen, dass da massive Veränderungen stattfinden.
Die Kliniken bekommen wie auch beim ersten Anhörungsverfahren die Möglichkeit zur Stellungnahme. Das Ministerium werte die eingegangenen Stellungnahmen nach dem Ende der Sommerferien aus und treffe auf dieser Basis die Entscheidung, welches Leistungsportfolio jedes einzelne Krankenhaus in welchem Umfang künftig anbieten könne, Bis Jahresende 2024 sollen die fünf Bezirksregierungen dann die entsprechenden Feststellungsbescheide verschicken.
Fazit
Von beabsichtigten Leistungskürzungen betroffene Krankenhausträger sollten bereits im Rahmen des Anhörungsverfahrens eine Stellungnahme inhaltlich abwägen, prüfen und entsprechend frühzeitig einwirken. Bei entsprechenden Feststellungsbescheiden ist die Einlegung von Rechtsmitteln frühzeitig zu planen.