Erleichterungen für Hausärzte geplant

Unter dem wachsenden Druck der Vertragsärzte, von denen zuletzt viele für Tage ihre Praxen schlossen, hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach Anfang Januar dieses Jahres eine „Entökonomisierung“ der Hausarztpraxen angekündigt. Wesentlicher Bestandteil der Pläne ist der Wegfall der Budgetierung. Dieses Vorhaben findet sich bereits im Koalitionsvertrag der Regierung wieder, wurde aber bislang nicht in Angriff genommen. 

Werden die Honorarobergrenzen abgeschafft, können künftig sämtliche erbrachten Leistungen vergütet werden. Dies soll allerdings nur für Hausärzte gelten. D. h. Fachärzte werden von den Reformplänen ausgenommen. Für sie bleibt es somit bei der Budgetierung. Anders als bei Kinderärzten, für die es ohnehin seit 2023 keine Budgetierung mehr gibt. Des Weiteren sollen die Praxen spürbare Entlastungen erfahren durch ein „Zurückfahren“ der Arzneimittelregresse, das elektronische Rezept, die elektronische Patientenakte und die telefonische Krankschreibung. Auch der für die Abrechnung mit den Kostenträgern erforderliche sogenannte Quartalsschein soll abgeschafft und durch eine Jahrespauschale ersetzt werden. Zudem soll der Bereich der Telemedizin weiter ausgebaut werden. Von diesen Maßnahmen verspricht sich das Bundesgesundheitsministerium weniger volle Wartezimmer und mehr Zeit für Behandlungen. Dazu wurde vor wenigen Tagen erst eine überarbeitete Fassung des Entwurfs zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz I (GVSG) vorgelegt, der die Entbudgetierung der ambulanten hausärztlichen Versorgung vorsieht. Andere erwartete Regelungen, wie die angekündigten Vorhalte- und Jahrespauschalen, fehlen noch. 

Kritik von allen Seiten

Der Virchowbund, der nicht nur die Interessen der Haus-, sondern auch die der Fachärzte vertritt, und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) etwa zeigen sich enttäuscht. Kritisiert wird, dass mit dieser einseitigen Regelung ein Keil zwischen Haus- und Fachärzte getrieben werde, der einem fairen Miteinander kaum zuträglich sei. Es ist gar die Rede davon, dass die Pläne des Bundesgesundheitsministers zu einem vollständigen Umbau des Gesundheitssystems führten und es eine fachärztliche Grundversorgung im bisherigen Umfang dann nicht mehr geben werde. Folglich bleibt es hier bei der Forderung, die Budgetierung auch für die Fachärzte aufzuheben, und weitere Protestaktionen werden nicht ausgeschlossen. Vom Bundesgesundheitsministerium heißt es dazu bisher, dass die Fachärzteschaft finanziell besser ausgestattet sei, so dass eine Aufhebung der Honorarobergrenzen nicht erforderlich sei, und es wird darauf verwiesen, dass auch die Fachärzte von den Maßnahmen der Entbürokratisierung profitierten.

Dass die Krankenkassen den Wegfall der Budgetierung kritisch sehen, verwundert nicht weiter. Sie fürchten steigende Ausgaben. Das BMG selbst schätzt die Kosten für die Krankenkassen zwar auf einen dreistelligen Millionenbetrag, sieht allerdings nicht, dass die Praxisreform die Krankenkassenbeiträge in die Höhe treiben wird. In dem jetzt erweiterten Gesetzentwurf findet sich zu den Kosten indes nichts.

 

Fazit

Unstreitig ist, dass die Attraktivität des Berufs „Hausarzt“ verbessert werden muss. Der Umstand, dass in den nächsten Jahren sich auch hier die Baby-Boomer zur Ruhe setzen, wird die Situation weiter verschärfen. Die Pläne des Bundesgesundheitsministers mögen da ein Schritt in die richtige Richtung sein. Doch ist die Diskussion darum noch in vollem Gange und die Arbeiten zum Gesetzentwurf sind anscheinend noch nicht einmal abgeschlossen.