Sehr geehrte Damen und Herren,
seit ca. einem halben Jahr wird gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft. Doch was gilt, wenn es zu Impfkomplikationen oder gar Impfschäden kommt? Gleich im ersten Beitrag befassen wir uns mit aus haftungsrechtlicher Sicht wesentlichen Gesichtspunkten dieser Thematik.
Des Weiteren haben wir ein interessantes Urteil zum Thema Wahlleistungen sowie eine aktuelle Entscheidung des BFH aus dem Bereich Umsatzsteuerrecht für Sie aufbereitet.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marc Anschlag, LL.M.
Rechtsanwalt
Inhaltsverzeichnis
- Zur Haftung bei Schäden durch die COVID-19-Schutzimpfung
- Wahlleistungen: Stellvertretervereinbarung bei Notfallbehandlung
- Zur Steuerbefreiung eng mit der Sozialfürsorge verbundener Dienstleistungen im Bereich des Rettungsdienstes
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