Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserer letzten Ausgabe für dieses Jahr berichten wir u.a. über die erst vor wenigen Tagen beschlossene „Energiepreisbremse“ und die damit verbundenen Entlastungen im Gesundheitswesen und stellen Ihnen die wichtigsten Inhalte der Empfehlung der Regierungskommission zum Thema „Reform der Krankenhausvergütung“ vor.
Wir wünschen eine angenehme Lektüre!
Dr. Marc Anschlag
INHALT
REGIERUNGSKOMMISSION LEGT 3. STELLUNGNAHME VOR: REFORM DER KRANKENHAUSVERGÜTUNG
Am 06.12.2022 hat die 17-köpfige Regierungskommission ihre dritte Stellungnahme und Empfehlung für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vorgelegt, in der es um eine grundlegende Reform der Krankenhausvergütung geht. Der Bundesgesundheitsminister spricht gar von einer „Revolution im System“.
ERDGAS-, WÄRME- UND STROMPREISBREMSEN – ENTLASTUNGEN IM GESUNDHEITSWESEN
Am 15.12.2022 hat der Bundestag zwei Gesetzesentwürfe angenommen, mit denen die stark gestiegenen Energiekosten für VerbraucherInnen sowie Unternehmen abgefedert werden sollen. Die Gesetze wurden am 16.12.2022 im Bundesrat beschlossen und werden vorbehaltlich einer beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
BFH: STEUERBARER UND STEUERPFLICHTIGER VERZICHT AUF LIQUIDATIONSRECHT DURCH CHEFÄRZTE
Mit Urteil vom Mit Urteil vom 30.06.2022 entschied der BFH über die Frage der steuerlichen Behandlung eines Verzichts auf das Recht zur Privatliquidation gegen monatliche Ausgleichszahlungen. Nach Auffassung des 5. Senats liegt in einer solchen Verzichtserklärung eine steuerbare Leistung, die insbesondere nicht als Verzicht auf die zukünftige Erbringung von Heilbehandlungsleistungen gegenüber den Privatversicherten steuerfrei ist.