Regierungskommission legt 3. Stellungnahme vor: Reform der Krankenhausvergütung

Am 06.12.2022 hat die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurzelnde 17-köpfige Regierungskommission, die im Mai 2022 eingesetzt wurde, ihre dritte Stellungnahme und Empfehlung für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vorgelegt, in der es um eine grundlegende Reform der Krankenhausvergütung geht. Das unter großer medialer Aufmerksamkeit vom Bundesgesundheitsminister vorgestellte Konzept wird von diesem nicht nur als Grundlage für eine große Krankenhausreform bezeichnet, vielmehr spricht er von einer „Revolution im System“. Tragender Gedanke der Vorschläge: Beendigung der Dominanz ökonomischer Aspekte – die Medizin rückt in den Vordergrund.

Vergütung von Vorhalteleistungen

Um den wirtschaftlichen Druck der Krankenhäuser, eine möglichst hohe Fallzahl zu generieren, zu senken, sollen diese zukünftig einen festen Betrag zur Finanzierung ihrer Fixkosten erhalten, die bislang überwiegend über die Fallpauschalen zu refinanzieren waren.

Drei Versorgungsstufen

Des Weiteren schlägt die Kommission bundesweit einheitliche Krankenhausstrukturen vor. Noch sind diese unterschiedlich, weil historisch gewachsen und weil Krankenhausplanung Ländersache ist. So halte jedes Krankenhaus unterschiedliche Fachabteilungen und Leistungen vor, die nicht genau definiert seien und für die nur teilweise Mindestanforderungen gelten, so die Kommission. Acht der 16 Bundesländer nutzten „Stufen“, um die Krankenhäuser zuzuordnen, wobei nicht nur die Anzahl der Stufen verschieden sei, sondern auch die Terminologie. Folglich gebe es z.B. keine einheitliche Definition des Begriffs „Grundversorgung“.

Um die gewünschte Vereinheitlichung zu erzielen, schlägt die Kommission ein System mit drei Leveln vor, an denen sich die Krankenhausversorgung orientieren soll:

  • Level I: Grundversorgung (medizinisch und pflegerische Basisversorgung, z.B. grundlegende chirurgische Eingriffe und Notfälle)
  • Level II: Regel- und Schwerpunktversorgung (Krankenhäuser, die im Vergleich zur Grundversorgung noch weitere Leistungen anbieten)
  • Level III: Maximalversorgung (z.B. Universitätskliniken)

Für jedes Level gelten einheitliche Mindestvoraussetzungen. Durch einheitliche Standards für die apparative, räumliche und personelle Ausstattung soll die Behandlungsqualität für die Patienten maßgeblich erhöht werden. Krankenhäuser im Level I werden zudem unterteilt in solche, die die Notfallversorgung sicherstellen (Level I n), und solche, die integrierte ambulant/stationäre Versorgung anbieten (Level I i). Den Letztgenannten soll eine Schlüsselrolle bei der Überwindung der Sektorengrenzen zukommen, weshalb sie sektorenübergreifend regional geplant und vollständig aus dem DRG-System herausgenommen werden sollen. Die Vergütung ihrer Leistungen soll über Tagespauschalen erfolgen.

Definierte Leistungsgruppen

Die bislang übliche Zuweisung von Fachabteilungen wie z.B. „Innere Medizin“ wird als zu grob empfunden, weshalb künftig mit genauer definierten Leistungsgruppen (z.B. „Kardiologie“) gearbeitet werden soll. Damit soll Leistungsgeschehen entgegengewirkt werden, bei denen bestimmte Fälle zu häufig auch ohne die passende personelle und technische Ausstattung behandelt werden. Exemplarisch genannt wird die Behandlung von Herzinfarkten ohne Linksherzkatheter, Schlaganfällen ohne Stroke Unit und die Behandlung onkologischer Erkrankungen außerhalb zertifizierter Krebszentren. Mit dieser Umstellung soll eine maßgebliche Verbesserung der Behandlungsqualität erreicht werden. Voraussetzung für die Zuteilung einer Leistungsgruppe – vorgeschlagen werden insgesamt 128 Gruppen - ist die Erfüllung der für die betreffende Leistungsgruppe definierten Strukturvoraussetzungen (z.B. bzgl. personeller oder apparativer Ausstattung). Damit ist auch klar, dass die Leistungsgruppen sich unmittelbar auf die Höhe der Vorhaltepauschale auswirken müssen. Festgelegt wird dabei auch das Level, dem ein Krankenhaus zugeordnet sein muss, um die Zuteilung der Leistungsgruppe erhalten zu können.

Konvergenzphase

Laut Kommission sollen die neuen Regelungen schrittweise eingeführt werden. Vorgeschlagen wird eine 5-jährige Konvergenzphase, um allen beteiligten Akteuren ausreichend Zeit zu geben, sich auf die geplanten Änderungen einzustellen.

Fazit
Auch wenn es sich hier nur um Empfehlungen handelt, so kommt mit ihnen nun endlich die Diskussion über eine Krankenhausreform in Gang. Für Zündstoff dürften vor allem die Vorgaben sorgen, die im Rahmen der den Ländern obliegenden Krankenhausplanung von diesen umgesetzt werden sollen. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit hier eine Einigung zwischen Bund und Ländern überhaupt zustande kommt.