Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 18.03.2021 gilt in Nordrhein-Westfalen ein neues Krankenhausplanungsrecht. Das Planbett steht dabei nicht länger im Mittelpunkt der Betrachtung. Wir fassen die wesentlichen Gesetzesänderungen zusammen und haben zwei weitere Beiträge zu praxisrelevanten Themen für Sie vorbereitet.
Inhaltsverzeichnis
NRW: KRANKENHAUSPLANUNG IM WANDEL
Am 18.03.2021 ist das „Dritte Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen“ in Kraft getreten. Im Mittelpunkt steht eine neue Systematik bei der Krankenhausplanung. Die Zahl der Planbetten steht dabei nicht länger im Mittelpunkt.
PFLEGEKRAFT GIBT EKG NICHT ZUR PATIENTENAKTE – KLINIKTRÄGER HAFTET
Wird auf Seiten des Krankenhauspersonals gegen eine Weisung verstoßen, kann dies bereits bei bloßer Mitursächlichkeit hinsichtlich des beim Patienten eingetretenen Gesundheitsschadens zur Haftung des Krankenhausträgers führen, wie ein aktuelles Urteil des OLG München zeigt.
Eine kürzlich erfolgte Reform von Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts umfasst u.a. die Einführung der neuen Regelung des § 57 Abs. 3 AO, welche auch für gemeinnützige Unternehmen im Gesundheitsbereich interessant sein dürfte.