Aufenthalt und Erwerbstätigkeit von ausländischen Fachkräften in Deutschland

Häufig gestellte Fragen

| Antworten in Kürze |

Aus unserer langjähren Erfahrung heraus haben wir im Folgenden die am häufigsten gestellten Fragen und die Antworten zum legalen Aufenthalt und zur Beschäftigung von Ausländern in Deutschland zusammengestellt. 

Ausländer können mit einem Schengenvisum nach Deutschland einreisen, das entweder für touristische oder geschäftliche Zwecke ausgestellt wird. Sie können auch ein nationales Visum oder verschiedene Arten von kombinierten Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen entsprechend der individuellen Qualifikation bzw. weiterer Rahmenbedingungen beantragen.

Immigration-Germany-Q-AIm Allgemeinen gilt für EU-Bürger die EU-Freizügigkeit. Privilegierte Staatsangehörige wie US-Amerikaner, Kanadier etc. können nach Deutschland einreisen und vor Ort in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen (auch wenn dies aktuell wegen oft langen Wartezeiten für Behördentermine nicht zu empfehlen ist).

Es gibt weitere Ausnahmen von der Visumspflicht, auch z.B. für südamerikanische oder asiatische Staatsangehörige. Das Erfordernis hängt jedoch von individuellen Bedingungen ab, z.B. dem Vorhandensein eines biometrischen Passes oder der Einreise als Angehöriger etc.

Immigration-Germany-Q-A_3Es gibt Aufenthaltstitel, die nur den Aufenthalt, nicht aber die Beschäftigung legitimieren. Ansonsten gibt es aber keine Arbeitserlaubnis ohne die Legitimation des Aufenthalts.

Immigration-Germany-Q-A_4Grundsätzlich kann jedes Unternehmen ausländische Fachkräfte einstellen, solange die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland eingehalten werden und ein vergleichbares Gehalt gezahlt wird. Je nach Rechtsgrundlage müssen die Unternehmen jedoch nachweisen, dass sie eine internationale Struktur haben. Darüber hinaus muss die individuelle Qualifikation des Mitarbeiters für die zu besetzende Stelle nachgewiesen werden (siehe Frage 5). Die Behörden können auch eine Arbeitsmarktprüfung veranlassen, um den tatsächlichen Bedarf der Einstellung des Ausländers zu eruieren.

Immigration-Germany-Q-A_5Der Nachweis der Qualifikation hängt von der zu besetzenden Stelle ab. Ein Hochschulabschluss ist nicht unbedingt erforderlich, aber von Vorteil.  Mittlerweile wird die Arbeitserlaubnis auch auf der Grundlage des Nachweises einer anerkannten Berufsausbildung erteilt. Grundsätzlich sind die Anforderungen in Mangelberufen in der Regel geringer. Geprüft wird die Kombination aus der individuellen Qualifikation, die Anforderungen des Arbeitsplatzes, die Rahmenbedingungen wie das Gehalt und ggf. der Bedarf des Arbeitsmarktes. Auf dieser Grundlage kann die kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen beantragt werden.

Immigration-Germany-Q-A_6Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, je nach Zuständigkeit und möglicher Rechtsgrundlage, auf deren Basis beantragt wird.

Ein Visumantrag wird bei der zuständigen deutschen Vertretung im Heimatland gestellt. Es ist aber auch möglich, den Antrag für einen Aufenthaltstitel vor Ort in Deutschland zu stellen, was allerdings nicht für alle Staatsangehörigkeiten gilt und eine Wohnsitzanmeldung voraussetzt. Neben dem Rechtsanspruch ist auch die zeitliche Komponente zu berücksichtigen. Die Beantragung aus dem/im Heimatland ist in der Regel vorteilhaft. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Möglichkeit einer sog. Vorabzustimmung für die Arbeitserlaubnis im Vorfeld zu klären.

Immigration-Germany-Q-A_7Im Allgemeinen sollte das Antragsverfahren frühzeitig eingeleitet werden. Ein Standardantrag für die Erteilung eines Aufenthaltstitels in Deutschland dauert ca. 4-8 Wochen, nachdem die vollständigen Unterlagen zur Verfügung stehen. Es besteht die Möglichkeit, das Verfahren zeitlich zu optimieren, auch wenn die Terminsituation der deutschen Ausländerbehörden schwierig ist. Behördeninterne Genehmigungen können den Prozess erheblich verlangsamen. Daher sollten der Weg und der Ort der Antragstellung gut gewählt werden.

Immigration-Germany-Q-A_8Die Aufenthaltstitel haben unterschiedliche Gültigkeitsdauer. Ein Visum wird für einen Zeitraum von 90 Tages bis zu maximal einem Jahr ausgestellt, der erste Aufenthaltstitel ist in der Regel 1-2 Jahre gültig. Auf dieser Grundlage kann vor Ort eine Verlängerung beantragt werden, sofern der Arbeitsvertrag für einen längeren Zeitraum gültig ist und eine angemessene Unterkunft und eine Krankenversicherung vorliegt.

Immigration-Germany-Q-A_9Ein Aufenthaltstitel erlischt 6 Monate nach der Ausreise aus Deutschland. Die einzige Ausnahme ist die Blaue Karte EU, die erst 12 Monate nach der Ausreise aus Deutschland abläuft. Auf Antrag kann eine längere Frist gewährt werden.

Immigration-Germany-Q-A_10Wir begleiten unsere Kunden, sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer und ggf. auch die Angehörigen, durch den gesamten Einwanderungsprozess, beginnend mit einer Machbarkeitsprüfung, individueller Zusammenstellung des Antragspakets, Terminkoordination, auf Wunsch mit Begleitservice bis hin zur Abholung und Prüfung des Aufenthaltstitels auf Richtigkeit. Darüber hinaus wird die Frist des Titels erfasst und Verlängerungen werden bei Bedarf angestoßen. Alles unter der Prämisse, dass der Zeiteinsatz und folglich die Kosten so effizient wie möglich gehandhabt werden und der Mandant so wenig Aufwand wie nötig hat.

Bitte beachten Sie, dass die obigen Angaben nur allgemeine Informationen sind. Eine verbindliche Beratung kann nur nach individueller Prüfung des Sachverhalts erfolgen. Sie können uns jederzeit kontaktieren.