Hinweisgebersystem
Die rechtlichen Anforderungen an geschäftliches Handeln haben sich in den letzten Jahren erheblich verschärft. Es müssen mittlerweile bei „normalen“ kaufmännischen Vorgängen eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und Urteilen der Gerichte berücksichtigt werden. Dies gilt nicht nur für mittlere und große Unternehmen, auch die Anforderungen an kleine Unternehmen steigen. Oftmals fehlen jedoch personelle, organisatorische und finanzielle Ressourcen.
DIE EINRICHTUNG EINES HINWEISGEBERSYSTEMS WIRD PFLICHT
Nach dem neuen Whistleblowing-Gesetz sind auch kleinere und mittlere Unternehmen (KMUs) nun gesetzlich verpflichtet, in ihren Betrieben ein Hinweisgebersystem vorzuhalten. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz sollen Whistleblower, die Rechtsverstöße in Unternehmen oder Behörden melden, geschützt werden. Die gesetzlichen Anforderungen sehen wie folgt aus:
- Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und Behörden mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen ein internes Hinweisgebersystem bereitstellen. Dies gilt auch für Gemeinden ab 10.000 Einwohnern. Für kleinere Unternehmen zwischen 50 bis 249 Mitarbeitern wird diese Pflicht ab Dezember 2023 gelten.
- Der interne Meldekanal muss so sicher konzipiert, eingerichtet und betrieben werden, dass die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers (Whistleblowers) und Dritter, die in seiner Meldung erwähnt werden, gewahrt bleibt.
WIR NEHMEN IHNEN DIESE SORGEN UND VERPFLICHTUNGEN AB
Mit der „BDO Compliance Assistance“ erfüllen Sie unter Beachtung der Standards die im Hinweisgeberschutzgesetz enthaltene Verpflichtung zur Einrichtung und Vorhaltung eines Hinweisgebersystems.
Dabei gewährleistet unser webbasiertes BDO Legal Hinweisgeberportal eine weltweite Erreichbarkeit in allen Sprachen.
Zusätzlich erhalten Sie mit unserem Service weitere, praxisrelevante Assistance-Leistungen.
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UNSER ANGEBOT FÜR SIE
- Einrichtung eines Hinweisgebersystems inkl. webbasiertem BDO Legal Hinweisgeberportal
- Strafverteidiger-Notruf (24/7)
- Geldwäsche-Notruf bei Verdachtsfällen (Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr, außer an Feiertagen)*
- IT-Notfall-Hotline**
- IT-Sicherheitsberatung (1h/Monat, maximal 3 Stunden/Jahr)**
- Digitalisierungsberatung (1h/Monat, maximal 3 Stunden/Jahr)**
- Fort- und Weiterbildung im Bereich Compliance (1 Schulung/Monat)

IHRE VORTEILE
- Sichere Übermittlung von Hinweisen an Rechtsanwälte: vertraulicher Umgang mit Informationen und mögliche Zusicherung der Anonymität des Hinweisgebers
- Langjährige Erfahrungen als Ombudspersonen gewährleisten praxistaugliche Handlungsempfehlungen zur Abklärung von eingehenden Hinweisen
- Unser Service ist (abhängig von der Firmengröße) schon unterhalb der Kosten einer Anwaltsstunde im Monat darstellbar
- Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter in allen praxisrelevanten Compliance-Fragen
- Nachweis von Compliance-Aktivitäten gegenüber Kunden und staatlichen Stellen
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