Öffentliches Wirtschaftsrecht

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Das öffentliche Wirtschaftsrecht zeichnet sich durch eine große Vielfalt aus. Die sich daraus ergebenden öffentlich-rechtlichen Fragestellungen verlangen eine besondere Beachtung bei Projektfinanzierungen, Genehmigungs- und Zulassungsverfahren, Rekommunalisierungsvorhaben, Vergabeverfahren, M&A-Projekten oder Immobilientransaktionen.

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrungen und ein hohes Fachwissen im öffentlichen Wirtschaftsrecht. Wir beraten dort in allen wesentlichen Bereichen, insbesondere im Bau- und Umweltrecht, EU-Beihilfenrecht, Fördermittelrecht, kommunalen Wirtschaftsrecht, Vergaberecht sowie bei Rekommunalisierungen. Die Beratung im öffentlichen Wirtschaftsrecht ist jedoch nicht auf diese Rechtsgebiete festgelegt. Darüber hinaus sind wir im öffentlichen Wirtschaftsrecht bei der Vorbereitung und Durchführung komplexer Vertragsabschlüsse tätig. Ebenso gehören gerichtliche Vertretungen mit öffentlich-rechtlichen Bezügen zu unseren Tätigkeiten.

Unsere überregional tätigen Anwälte beraten vollumfänglich sowohl die öffentliche Hand als auch private und öffentliche Unternehmen bei der Planung und Umsetzung von Projekten mit öffentlich-rechtlichen Bezügen. Im Blick hat unser Expertenteam im öffentlichen Wirtschaftsrecht dabei aktuelle Entwicklungen – wie beispielsweise die Mobilitätswende, Digitalisierung und Klimaschutz.

Unser Branchenfokus im öffentlichen Wirtschaftsrecht:

  • Abfallwirtschaft
  • Energiewirtschaft Forschung, Lehre und Entwicklung
  • Gesundheitswesen IT/Digitalisierung
  • Kultur- und Touristik
  • Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Unsere Schwerpunkte im öffentlichen Wirtschaftsrecht: 

Unsere Anwälte beraten in allen Bereichen des Vergaberechts - von der Vorbereitung und Strukturierung von Vergabeverfahren über die Durchführung der Verfahren bis hin zur gerichtlichen Vertretung vor den zuständigen Nachprüfungsinstanzen. Öffentliche Auftraggeber und Bieter werden von uns bei nationalen und europaweiten Vergabeverfahren unterstützt. Schwerpunktmäßig berät unser öffentlich-rechtliches Team im Vergaberecht: 

  • Anfertigung von Einkaufsrichtlinien
  • Begleitung und Beratung öffentlicher Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren 
  • Begleitung von Nachprüfungsverfahren   
  • Beratung von Unternehmen anlässlich der Beteiligung an Vergabeverfahren  
  • Durchführung öffentlich geförderter Vergabeverfahren   
  • Durchführung von Revisionsprüfungen  
  • Erstellung der Vergabeunterlagen 
  • Gestaltung von ausschreibungsfreien In-House Vergaben, interkommunalen Kooperationen sowie innerstaatlichen Organisationsakten 
  • Konzessionsvergaben 

Das europäische Beihilfenrecht verbietet Subventionen und andere Vergünstigungen aus staatlichen Mitteln, die den Wettbewerb verzerren könnten. Der Staat (Bund, Land und Kommunen, ggf. auch öffentliche Unternehmen) kann Unternehmen daher nur eingeschränkt mit finanziellen Mitteln (Darlehen, Bürgschaften, Fördermittel sowie jede andere finanzielle Begünstigung) unterstützen. Zugleich ist das Risiko, erhaltene Mittel nachträglich zurückzahlen zu müssen, für Unternehmen ständig präsent. 

Unser Team im öffentlichen Wirtschaftsrecht unterstützt Unternehmen und die öffentliche Hand bei der Überprüfung von staatlichen Maßnahmen auf ihre Beihilferechtsrelevanz sowie den sich daraus ergebenden Rechtsfolgen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Begleitung von Verfahren zur Vergabe fördermittelbasierter Leistungen
  • Beihilfenrechtskonforme Ausgestaltung von Finanzierungsmaßnahmen, Rechtsverhältnissen und Schritten zur Umstrukturierung
  • Durchführung von Private-Investor-Tests nach den Maßstäben der EU-Kommission
  • Gestaltung von Betrauungsakten zur notifizierungsfreien Betrauung mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI)
  • Identifizierung und Prüfung von beihilfenrechtlichen Fragestellungen
  • Notifizierungen und Beihilfenkontrollverfahren bei der EU-Kommission
  • Überprüfung der beihilfenrechtlichen Relevanz kommunaler Maßnahmen, z.B. bei Bürgschaften, Darlehen, Einlagen in kommunale Gesellschaften oder der Erhebung von Umlagen, und Unterstützung bei der beihilferechtlich konformen Umsetzung

In der Vergangenheit stand im Bereich der Regulierung und öffentlichen Aufgabenwahrnehmung der Trend zur Privatisierung im Fokus der anwaltlichen Beratung. Inzwischen nehmen Rekommunalisierungsiniativen und verschiedene Formen öffentlich-öffentlicher Kooperationen einen immer breiteren Raum ein. Dies gilt vor allem für den kommunalen Bereich der Energieversorgung (Strom, Wasser, Gas), im Entsorgungsbereich, im Gesundheitswesen und sonstigen Bereichen der Daseinsvorsorge. Unser Beraterteam im öffentlichen Wirtschaftsrecht unterstützt öffentliche Aufgabenträger insbesondere bei den folgenden Aufgabenstellungen: 

  • Organisationsberatung privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Unternehmen
  • Gründung privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Unternehmen (Anstalten öffentlichen Rechts, eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen, Zweckverbände)
  • Ausgestaltung interkommunaler Unternehmen und Zusammenschlüsse in öffentlich-rechtlicher (gemeinsames Kommunalunternehmen, Zweckverbände) und privatrechtlicher Rechtsform (GmbH, AG, GmbH & Co. KG) 

Wir verfügen über jahrelange Erfahrung im Umgang mit Fragestellungen des Umweltrechts (Luft, Boden, Wasser, Abwasser und Abfall) sowie des Bau- und Planungsrechts. Unsere Kernkompetenzen umfassen vor allem das Abfallwirtschafts-, Abwasser-, Immissionsschutz- und Wasserrecht. Zudem begleitet unser öffentlich-rechtliches Team zahlreiche Unternehmen bei der Realisierung von industriellen und baulichen Großvorhaben. Hinzu kommt die rechtliche und strategische Beratung unserer Mandanten bei Fragen zur Einhaltung der ESG-Grundsätze (Environmental Social Governance). Unsere Tätigkeiten konzentrieren sich insbesondere auf folgende Bereiche:

  • Bau-, Planungs- und Umweltrechts nebst der dazugehörigen Sondergebiete
  • Begleitung komplexer Genehmigungsverfahren   
  • Compliance-Beratung 
  • Einhaltung produktrechtlicher Vorschriften  
  • Juristisches Projektmanagement 
  • Klimaschutzrecht  

Das Kommunalwirtschaftsrecht betrifft alle Bereiche, in denen sich Städte und Gemeinden wirtschaftlich am Markt oder nicht-wirtschaftlich betätigen, sei es im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung, Daseinsvorsorge oder auch in gewerblichen Bereichen. Die Betätigung der öffentlichen Hand kann vielfältig sein. Unser Team der Praxisgruppe öffentliches Wirtschaftsrecht berät in diesem Rahmen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Abstimmungen mit Kommunalaufsichtsbehörden
  • Aufsetzen und Überarbeiten kommunaler Satzungen
  • Erstellen von Eigenbetriebs-, Anstalts- oder Zweckverbandssatzungen sowie Gesellschaftsverträgen
  • Gründung von kommunalen und gemischtwirtschaftlichen Unternehmen in verschiedenen Rechtsformen
  • Kommunalabgabenrecht
  • Kommunale Kooperationen und Zusammenschlüsse sowie innerstaatliche Organisationsmaßnahmen   

Fördermittel werden vornehmlich von der EU, dem Bund sowie den Bundesländern zur Unterstützung von Unternehmen bei innovativen, umweltfreundlichen und zukunftsweisenden Projekten, die im öffentlichen Interesse liegen, gewährt. Unsere Fördermittelexperten unterstützen Fördermittelempfänger insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Beantragung von Fördermitteln 
  • Fördermittelmanagement 
  • Vorbereitung und Begleitung von Ausschreibungsverfahren  
  • Erstellung von Nachweisen zur anforderungsgerechten Verwendung von Fördermitteln  
  • Abstimmungen mit öffentlichen Zuwendungsgebern

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