Umwandlungssteuerrecht

Umwandlungssteuerrecht

Anpassungen der Unternehmensstruktur erfordern ein steuerlich und gesellschaftsrechtlich genau aufeinander abgestimmtes Vorgehen. Unsere erfahrenen Berater mit zusätzlicher Qualifikation als Steuerberater bieten alles aus einer Hand, von der Konzeptionierung bis zur Vorbereitung notarfertiger Urkunden:

  • Gestaltungsberatung / Steuerstrukturierung
  • Verschmelzungen / Ausgliederungen, Auf- und Abspaltungen / Formwechsel / Anwachsungen
  • Übertragung / Einbringung von Beteiligungen und Einzelwirtschaftsgütern
  • Steueroptimierte Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Grunderwerbsteuerliche Beratung
  • Optimierung der Konzernsteuerquote, z.B. durch Nutzung von Verlustvorträgen und Abschluss von Ergebnisabführungsverträgen
  • Abstimmung mit den Finanzbehörden im Rahmen einer verbindlichen Auskunft
  • Umsetzung der verbindlichen Auskunft in die Verträge und Beschlüsse
  • Unterstützung bei der praktischen Umsetzung

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