Datum: 

Der Krankenhaustransformations-
fonds ist da: Was Sie jetzt tun sollten

Der Krankenhaustransformationsfonds ist da. Und mit ihm kommen 50 Mrd. Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren.

Der Krankenhaustransformationsfonds soll die Umsetzung der Krankenhausreform unterstützen und wurde im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetztes (KHVVG) eingeführt. Damit sollen die Modernisierung und Digitalisierung, sowie die Prozessoptimierung und Qualitätssicherung in den Krankenhäusern gefördert werden. Der Krankenhaustransformationsfonds befähigt Ihre Klinik Prozesse, Strukturen und Technologien gezielt zu modernisieren und Kooperationen zu entwickeln, um die neu eingeführten Qualitätskriterien zu erfüllen.

Beachten Sie den vorgegebenen Zeitplan bei der Antragstellung

Die Förderanträge werden von den Ländern beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eingereicht.

Die Anträge zur Förderung sollten daher frühzeitig von den Krankenhäusern an die betreffenden Länder eingereicht werden, damit diese die Anträge bewerten sowie vervollständigen und sie anschließend dem BAS weiterleiten können.

Die Anträge sind grundsätzlich bis zum 30. September des vorherigen Kalenderjahres zu stellen. Eine vollständige Antragstellung ist bis zum 31. Dezember möglich, wenn die Länder dem BAS die Höhe der Fördermittel bis zum 30. September desselben Kalenderjahres gemeldet haben.

  • Betonen Sie klar den Zweck des Vorhabens und listen Sie die entstehenden Kosten detailliert auf. Dabei geben Sie weiterhin die beteiligten Krankenhausträger, den voraussichtlichen Start sowie das voraussichtliche Ende und das Investitionsvolumen an. Es ist nachzuweisen, dass die Umsetzung des Vorhabens am 1. Juli 2025 noch nicht begonnen hat. 
  • Nennen Sie die voraussichtliche Höhe der Gesamtkosten des Vorhabens, darunter die Höhe der förderfähigen Kosten sowie den Finanzierungsanteil des Krankenhausträgers.  
  • Nicht alle Kosten sind förderfähig. Der Krankenhaustransformationsfonds deckt keine laufenden Betriebskosten für Krankenhäuser ab, sondern fördert ausschließlich Strukturmaßnahmen zur Modernisierung und Digitalisierung. So können zum Beispiel Kosten für Baumaßnahmen, IT-Infrastruktur oder Personalmaßnahmen gefördert werden. Kosten für den alltäglichen Betrieb jedoch nicht. Zum Beispiel sind die Baumaßnahmen und Personalmaßnahmen zur dauerhaften Schließung eines Krankenhauses förderfähig, aber die Kosten für die Aufrechterhaltung von Gebäude und Anlagenbetriebe, welche durch eine geplante Stilllegung eines Akutversorgungsbereiches entstehen, sind nicht förderfähig. Auch Maßnahmen, die bereits durch andere Gesetze als das Krankenhausfinanzierungsgesetz oder andere Förderprogramme unterstützt werden, sind vom Fördertopf ausgeschlossen (ausgenommen sind die Landeskrankenhausgesetzte sowie Förderprogramme der Länder).
  • Bestätigen Sie mit der Antragstellung, dass die Vereinbarkeit des Vorhabens mit deutschem/europäischem Wettbewerbsrecht und Beihilferecht der EU geprüft wurde (gem. § 4 Abs. 3 Nr. 4 KTF-Verordnung).

Die Unterlagen für die Bedarfsanmeldung, Hauptantrag und Nachweisverzeichnis, sowie für die Anhänge 1 bis 11 entnehmen Sie bitte folgendem Link.

Unser Angebot

Unser qualifiziertes Team steht Ihnen bei allen erforderlichen Schritten zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihren Bedarf zu besprechen und mehr über unsere individuell zugeschnittenen Leistungen zu erfahren.

Von der Sondierung der Fördertatbestände über die Beantragung bis zur vergabekonformen Umsetzung und dem vollständigen Verwendungsnachweis – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

  • Expertenwissen: Fundierte Kenntnisse zu Fördervoraussetzungen, Vergabe- und EU-Beihilfenrecht und vertraglicher Umsetzung.
  • Ganzheitliche Begleitung: Von der ersten Bewertung der Fördertatbestände bis zur Umsetzung der Projekte unter Berücksichtigung der Pflichten und Fristen.
  • Unterstützung bei der Erstellung des Finanzierungplans des Förderprojektes: Budgetierung, Förderquoten, Nachweise und Zeitpläne.
  • Entwicklung eines vergaberechtskonformen Beschaffungsprozesses unter Beachtung der Förder- und weiteren Rechtsgrundlagen: Aktive Planung, Begleitung und Absicherung der erforderlichen Verfahrensschritte von Ausschreibungen (EU-weit/National je nach Beschaffungsgegenstand und Förderumfang), von der Wertung von Teilnahmeanträgen/Angeboten, der Durchführung von Bietergespräche bis zur Entscheidungsvorbereitung für die Zuschlagserteilung.
  • Risikomanagement/ Risikominimierung: Transparente Prozessführung, gesetzeskonforme Ausschreibungen, Prüfung von Förderbedingungen, Compliance-Kontrollen
  • Höhere Förderwahrscheinlichkeit durch fachgerechte Antragstellung. 
  • Rechtssichere Umsetzung der Beschaffung inkl. Vergabe-, EU-Beihilfen- und Vertragsrecht. 
  • Effiziente Projektdurchführung mit klaren Verantwortlichkeiten. 
  • Vollständige, auditierbare Verwendungsnachweise.

Dieser Artikel wurde verfasst von