Der Krankenhaustransformationsfonds ist da. Und mit ihm kommen 50 Mrd. Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren.
Der Krankenhaustransformationsfonds soll die Umsetzung der Krankenhausreform unterstützen und wurde im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetztes (KHVVG) eingeführt. Damit sollen die Modernisierung und Digitalisierung, sowie die Prozessoptimierung und Qualitätssicherung in den Krankenhäusern gefördert werden. Der Krankenhaustransformationsfonds befähigt Ihre Klinik Prozesse, Strukturen und Technologien gezielt zu modernisieren und Kooperationen zu entwickeln, um die neu eingeführten Qualitätskriterien zu erfüllen.
Die Förderanträge werden von den Ländern beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eingereicht.
Die Anträge zur Förderung sollten daher frühzeitig von den Krankenhäusern an die betreffenden Länder eingereicht werden, damit diese die Anträge bewerten sowie vervollständigen und sie anschließend dem BAS weiterleiten können.
Die Anträge sind grundsätzlich bis zum 30. September des vorherigen Kalenderjahres zu stellen. Eine vollständige Antragstellung ist bis zum 31. Dezember möglich, wenn die Länder dem BAS die Höhe der Fördermittel bis zum 30. September desselben Kalenderjahres gemeldet haben.
Die Unterlagen für die Bedarfsanmeldung, Hauptantrag und Nachweisverzeichnis, sowie für die Anhänge 1 bis 11 entnehmen Sie bitte folgendem Link.
Unser qualifiziertes Team steht Ihnen bei allen erforderlichen Schritten zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihren Bedarf zu besprechen und mehr über unsere individuell zugeschnittenen Leistungen zu erfahren.
Von der Sondierung der Fördertatbestände über die Beantragung bis zur vergabekonformen Umsetzung und dem vollständigen Verwendungsnachweis – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
