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Der Widerrufsbutton wird eingeführt – was Sie jetzt wissen müssen

Künftig haben Unternehmen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen über eine „Online-Benutzeroberfläche“ anbieten, eine elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung zu stellen (§ 356a BGB-E). Unter Online-Benutzeroberfläche sind Webseiten und Apps sowie Chatbots, Robo-Advice, interaktive Tools und ähnliche Technologien zu verstehen, die Unternehmen zum Abschluss von Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern nutzen. Die Verpflichtung gilt unabhängig von dem Bestehen eines Kundenkontos, ist also auch bei der Bereitstellung von Gastzugängen zu beachten.

Widerrufsfunktion künftig leichter zugänglich

Auch müssen Unternehmen ihre bisherigen Widerrufsbelehrungen zum 19. Juni 2026 ergänzen: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bereits vor Vertragsschluss über die Möglichkeit, den Vertrag mittels des Buttons zu widerrufen, hingewiesen werden – inklusive einer präzisen Angabe, wo dieser Button zu finden ist. 

Mit der neuen Funktion soll der Widerruf ebenso einfach gestaltet werden wie der Vertragsschluss. Dies ist nach der neuen Regelung dann gewährleistet, wenn die Widerrufsfunktion, die nicht zwingend als ein Button gestaltet werden muss, für die Verbraucherinnen und Verbraucher leicht zugänglich ist und gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer vergleichbaren Bezeichnung versehen wird. 

Zudem muss die Widerrufsfunktion nach dem aktuellen Gesetzesentwurf über die gesamte Vertragsdauer durchgehend verfügbar sein. Damit wird Unternehmen zwar einerseits aufwendige Programmierarbeit erspart, die anfallen würde, wenn der Fristbeginn mit der Abrufbarkeit der Funktion gekoppelt werden müsste. Andererseits werden sich Unternehmen voraussichtlich mit zahlreichen verfristeten Widerrufen konfrontiert sehen und entsprechenden Mehraufwand bei deren Abwehr einplanen müssen.

Vom Button zur Bestätigung

Mit der Erfüllung dieser Informationspflicht und der Bereitstellung des Widerrufsbuttons allein ist es allerdings noch nicht getan. Denn bei Betätigung des Buttons gilt der Widerruf noch nicht als rechtswirksam erklärt. Vielmehr soll der Kunde sodann auf ein Online-Widerrufsformular weitergeleitet werden, das bestimmte Daten abfragt. Dazu gehören der Name und Angaben zur Identifizierung des zu widerrufenden Vertrags- oder Vertragsteils sowie zum elektronischen Kommunikationsmittel (z. B. E-Mail). Andere Daten, insbesondere der Grund für den Widerruf, dürfen hingegen mit dem Formular nicht erhoben oder zumindest nicht als Pflichtangaben deklariert werden.

Die Rechtsfolgen des Widerrufs treten erst ein, wenn der Kunde nochmals auf einen Widerrufsbutton klickt, für den die gleichen Anforderungen hinsichtlich Lesbarkeit und Zugänglichkeit gelten. Im Anschluss ist dem Kunden eine Bestätigung an das vom Kunden hinterlegte elektronische Kommunikationsmittel zuzusenden.

Bei Verstößen drohen Bußgelder und Abmahnungen

Bei Verstößen gegen die neuen gesetzlichen Vorgaben drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes. Bei kleineren Unternehmen mit weniger als € 1,25 Mio. Jahresumsatz ist die Höhe des Bußgeldes auf bis zu € 50.000 begrenzt. 

Da es sich bei der neuen Regelung um eine Marktverhaltensregel im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) handelt, drohen außerdem Abmahnungen von in Konkurrenz stehenden Unternehmen und Verbraucherverbänden bei fehlenden oder nicht ordnungsgemäß umgesetzten Widerrufsbuttons. 

Schließlich kann die Erfassung nicht erforderlicher personenbezogener Daten im Widerrufsformular wegen des Verstoßes gegen den Grundsatz der Datenminimierung einen Datenschutzverstoß begründen, der ebenfalls bußgeldbewehrt ist.

Um dies zu vermeiden, sollten Sie Ihre Webseite bzw. App rechtzeitig auf die neuen Anforderungen hin anpassen und Ihre Widerrufsbelehrung aktualisieren. Stellen Sie dabei sicher, dass im Widerrufsformular nur die erforderlichen Daten abgefragt werden und planen Sie organisatorische Abläufe für die Bearbeitung und Bestätigung von Widerrufen ein.                       


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