Datum: 

Produkthaftungsrecht im Wandel:
Was die Reform für Ihr Unternehmen bedeutet


Seit Inkrafttreten des deutschen Produkthaftungsgesetzes 1989 hat sich die Produktwelt grundlegend gewandelt. Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, smarte Geräte, vernetzte Dienste sowie Anforderungen an Kreislaufwirtschaft und globale Lieferketten machen eine Modernisierung der Produkthaftung erforderlich. Die EU-Richtlinie (EU) 2024/2853 hat diesen Reformbedarf adressiert. Der deutsche Gesetzgeber muss die Vorgaben nun bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umsetzen. Die hierbei geplanten Änderungen werden weitreichende Folgen für Hersteller, Zulieferer, Importeure und Dienstleister haben.

Kernpunkte der Reform

Erstmals sollen unter die Produkthaftung auch Software (einschließlich KI), smarte Geräte, vernetzte Dienste sowie Elektrizität und Rohstoffe fallen. Damit haften Hersteller künftig nicht mehr nur für physische, sondern auch für digitale Produktfehler. Die Haftung orientiert sich künftig nicht am Zeitpunkt des Inverkehrbringens, sondern besteht solange der Hersteller Kontrolle über das Produkt ausübt (z. B. durch Wartung, Patches oder Weiterentwicklungen).

Als Hersteller gelten künftig auch Unternehmen, die ein Produkt während seines Lebenszyklus wesentlich verändert haben. Gemeint ist hier das sog. „Upcycling“, also eine Umgestaltung, die zu einem anderen Risikoprofil führt und in deren Folge das Produkt haftungsrechtlich als neu aufzufassen ist. 

Bei Produkten aus Drittländern können zusätzlich Importeure, Lieferanten, Fulfilment-Dienstleister oder Betreiber von Online-Plattformen unter bestimmten Voraussetzungen in die Haftung einbezogen werden.

Neu sind zudem der Wegfall der bisherigen Haftungsobergrenze von 85 Millionen Euro sowie Beweiserleichterungen für geschädigte Personen. Die Beweislast für Produktfehler sowie die Kausalität zwischen Fehler und Schaden verbleibt zwar auch zukünftig beim Geschädigten. Legt der Geschädigte den Schadensersatzanspruch aber plausibel dar, gilt eine gesetzliche Vermutung für die Fehlerhaftigkeit des Produkts und den Kausalzusammenhang. Zudem kann der Geschädigte die Offenlegung relevanter Beweismittel verlangen.

Folgen und Handlungsempfehlungen

Insbesondere Hersteller von smarten Produkten, aber auch Importeure und Lieferanten solcher Produkte sowie Fulfilment-Dienstleister, Plattformbetreiber und Upscaler sollten prüfen, inwieweit sie von den Neuregelungen betroffen sind und ihr Risikoprofil neu bewerten.

Identifizieren Sie Produkte, die Software, KI oder vernetzte Komponenten enthalten, stärken Sie die technische Dokumentation und implementieren Sie Prozesse zur Nachverfolgbarkeit von Produktänderungen zur Haftungsabwehr. Passen Sie darüber hinaus Ihre Lieferanten- und Vertriebsverträge entlang der Lieferkette in Bezug auf Haftungszuweisungen, Regressregelungen und Compliance-Pflichten an und sorgen Sie für einen hinreichenden Versicherungsschutz.

Wie wir Sie unterstützen

Wir unterstützen Sie praxisorientiert bei der Umsetzung: von der rechtlichen Beurteilung konkreter Produkte über die Anpassung von Vertragsmustern und des Versicherungsrahmens bis zur Begleitung bei der Optimierung technischer Dokumentationen und Update-Prozesse. Wir helfen Ihnen, Haftungsrisiken systematisch zu reduzieren und die Unternehmensorganisation zukunftssicher aufzustellen.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch — wir analysieren Ihre Situation und erarbeiten konkrete, auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnittene Handlungsschritte.

Dieser Artikel wurde verfasst von