Energiepreisbremsen

Entlastungen bei Strom, Erdgas und Wärme für Unternehmen gehen mit Verpflichtungen einher – Wir unterstützen Sie!

Um für Privathaushalte und Unternehmen die Belastungen durch die seit Ende 2021 und wegen des Ukraine Krieges drastisch gestiegenen Energiekosten abzufedern, wurde das Ende 2022 in Kraft getretene Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) verabschiedet. Mit diesen Gesetzen soll der Preis für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme mittels gesetzlicher Preisbremsen für Privathaushalte und Unternehmen gedeckelt werden. Dabei wird den Letztverbrauchern für einen Teil der benötigten Energiemenge eine bestimmte Preisobergrenze zugesagt.  

Die gedeckelten Preise werden nicht nur durch den Bund finanziert, sondern teilweise durch Abschöpfung von sogenannten Überschusserlösen von bestimmten Stromerzeugungsanlagenbetreibern.

Der Entlastungsmechanismus und die damit einhergehenden Verpflichtungen, insbesondere für Großverbraucher mit einem potentiellen Entlastungsvolumen von mehr als 2 Mio. EUR, sind sehr komplex. Es stellen sich eine Vielzahl von Fragen, bei deren Beantwortung wir Ihnen gern behilflich sein können. Hier eine Auswahl:

  • Wer kann von den Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme profitieren?
  • Für welchen Zeitraum greifen die Preisbremsen?
  • Wie hoch sind die gedeckelten Preise und für welche Mengen gelten sie?
  • Wie wirken sich die unterschiedlichen Höchstgrenzen auf die Entlastungssumme der einzelnen Unternehmen aus und wie sind hierbei verbundenen Unternehmen zu berücksichtigen?
  • Was kann/muss das Unternehmen im Hinblick auf die (prognostizierten) Entlastungssummen an seine Energielieferanten und eventuell die Prüfbehörde melden?
  • Welche sonstigen Pflichten und Fristen muss ein Unternehmen als Letztverbraucher beachten?
  • Werden Letztverbraucher durch Weiterleitungen von Energie selbst zum Versorger/Lieferanten?
  • Wenn ein Unternehmen über Erzeugungsanlagen verfügt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang greift die Abschöpfung von Überschusserlösen?

In der auf dieser Seite verlinkten Information veranschaulichen wir Ihnen die Grundsätze der Preisbremsen aus Sicht von Verbrauchern/Kunden.

Wenn wir Sie umfassend oder auch nur punktuell unterstützen sollen, kontaktieren Sie uns gerne.

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