Strafrecht

Strafrecht

Das aus erfahrenen Fachanwälten bestehende Team Strafrecht verteidigt Einzelpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie in Ordnungswidrigkeitsverfahren mit wirtschafts- und steuerrechtlichem Bezug. Die Expertise umfasst sämtliche Verfahrensstadien einschließlich der Rechtsmittelverfahren und die Compliance-Beratung.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Individualverteidigung, u.a.
    • Klassische Vermögensdelikte (Betrug, Untreue)
    • Insolvenzstrafrecht
    • Korruptionsstrafrecht
    • Zollstrafrecht
    • Außenwirtschaftsstrafrecht
    • Umweltstrafrecht
    • Arbeitsstrafrecht
    • Medizinstrafrecht
    • Bank- und Kapitalmarktstrafrecht
    • Kartellordnungswidrigkeitenrecht
    • Geldwäschestrafrecht
  • Vertretung von Unternehmensmandanten in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren (§§ 30, 130 OWiG)
  • Beratung in Fragen drohender Vermögensabschöpfung
  • Begleitung von Durchsuchungsmaßnahmen
  • Beratung bezüglich außerstrafrechtlicher Risiken und deren Vermeidung (z.B. Wettbewerbsregister)
  • Vertretung von Unternehmen als Geschädigte (Erstattung von Strafanzeigen und Begleitung von eingeleiteten Ermittlungsverfahren einschließlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen)
  • Zeugenbeistandsleistungen
  • Vertretung in den Rechtsmittelinstanzen
  • Begleitung und Koordination von internen Ermittlungen auf Unternehmensebene (Internal Investigations) zur Aufdeckung von Gesetzesverstößen mit anschließender Wahrnehmung der Interessen der betroffenen Unternehmen
  • Übernahme der Funktion einer Ombudsperson für Unternehmen
  • Individualverteidigung in Steuerstrafverfahren und Steuerordnungswidrigkeitenverfahren
  • Vertretung von Unternehmen im Zusammenhang mit drohenden Verbandsgeldbußen und einer Verletzung von Aufsichtspflichten (§§ 30, 130 OWiG)
  • Begleitung von steuerlichen Berichtigungen bzw. Nachmeldungen in enger Kooperation mit den Steuerexperten der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • Selbstanzeigeberatung bei Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO)
  • Strafrechtliche Präventivberatung gegenüber Unternehmen (insbesondere in Fragen der Korruption und im Falle von wirtschaftlichen Krisen)
  • Wissenschaftliche Begutachtung von geplanten wirtschaftlichen Transaktionen unter strafrechtlichen Gesichtspunkten
  • Begleitung der Implementierung von Compliance-Management-Systemen

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