Stefan Rau

Stefan Rau, Dipl. Verw. (FH)

Rechtsanwalt | Partner

Commercial | Corporate/M&A | IP/IT

BDO.LiveSite.People.ExecutiveSummary

Kompetenz

Stefan Rau ist Rechtsanwalt und Partner bei BDO Legal. Er ist Mitglied in der Praxisgruppe Corporate/M&A.

Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der rechtlich und unternehmerisch geprägten Beratung von nationalen und internationalen M&A Transaktionen und im internationalen Vertragsrecht. Er verfügt mittlerweile über eine mehr als 20-jährige Berufserfahrung aus der Industrie und Rechtsanwaltschaft (einschließlich langjähriger Aufgaben als General Counsel und Organfunktionen als Geschäftsführer und Aufsichtsrat und/oder Beirat). Insbesondere nationale und internationale Unternehmen und Konzerne verschiedener Größenordnungen und Branchen und mittelständische Unternehmen berät er in den Bereichen Transaktionen (M&A), dem Wirtschafts- und Vertragsrecht sowie dem IT/IP-Recht.

Stefan Rau hat Rechtswissenschaften in Bochum studiert. Er hat zuvor einen dualen Studiengang zum Diplom Verwaltungswirt an der Fachhochschule in Hannover absolviert.

Vor seinem Wechsel zu BDO Legal war er unter anderem als geschäftsführender Partner und Head of Legal M&A, Commercial and IT Law in einer multidisziplinären Kanzlei in München tätig und zuvor für diverse Dax-Konzerne, u. a. als General Counsel, CCO und Head of Global Softwarelicensemanagement eines Teilkonzerns eines Dax Unternehmens in Ludwigshafen am Rhein.

Wenn er nicht für seine Mandanten tätig ist, hilft er Hundebesitzern als ausgebildeter Hundetrainer ihre Hunde besser zu verstehen, spielt Golf und betreibt Fitnesstraining.
 

Branchen

  • Dienstleistungsunternehmen
  • Maschinen- und Anlagenbau
  • Immobilien- und Bauwirtschaft
  • Chemiesektor
  • Automotive
  • Handel & Konsumgüter
  • Fertigungsindustrie
  • Private Equity
 

Schwerpunkte

  • Unternehmenskäufe und -verkäufe
  • Joint Ventures
  • Unternehmensnachfolge
  • Distressed M&A und Restrukturierungen
  • Private Equity Transaktionen
  • Venture-Capital Transaktionen
  • Due Diligence Prüfungen
  • Gründung von Kapital- oder Personengesellschaften
  • Corporate Housekeeping
  • Beratung von Gesellschaftsorganen
  • Corporate Litigation
  • Gestaltung von Unternehmensverträgen
  • Internationales Wirtschaftsrecht
  • Vertragsgestaltung
  • IT-Verträge
 

Veröffentlichungen

  • Vergleichsgrößen bei der Zuführung neuen Betriebsvermögens nach § 8 Abs. 4 KStG. Die neue Sicht des BFH zum Begriff des Restaktivvermögens (mit F. Biermann) GmbHRR 2002, 509ff