Am 24.11.2021 wurde Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung vorgestellt. Er enthält einige wichtige Aspekte und Ziele der künftigen Klima- und Energiepolitik.
Am 24.11.2021 wurde Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung vorgestellt. Er enthält einige wichtige Aspekte und Ziele der künftigen Klima- und Energiepolitik.
Am beschlossenen Kohleausstieg wird festgehalten. Er soll beschleunigt werden und idealerweise schon bis 2030 vollzogen werden. Um den im Laufe der nächsten Jahre steigenden Strom- und Energiebedarf zu wettbewerbsfähigen Preisen zu decken, sollen der Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv vorangetrieben und moderne Gaskraftwerke errichtet werden.
Im Rahmen der Novellierung des Steuer-, Abgaben- und Umlagensystems soll die Förderung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten vereinfacht und gestärkt werden.
Speicher sollen als eigenständige Säule des Energiesystems rechtlich definiert werden.
Es soll für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze gesorgt werden. Angestrebt wird ein sehr hohen Anteil Erneuerbarer Energien bei der Wärme. Bis 2030 soll 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugt werden.
Die Bundesregierung will sich auf europäischer Ebene für eine Initiative zur Gründung eines für alle Staaten offenen internationalen Klimaclubs mit einem einheitlichen CO2-Mindestpreis und einem gemeinsamen CO2-Grenzausgleich einsetzen.