Solarpaket I - Teil 1: Förderung des Photovoltaikzubaus auf Dachflächen

Solarpaket I - Teil 1: Förderung des Photovoltaikzubaus auf Dachflächen

Der Bundestag hat heute in 2./3. Lesung das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung („Solarpaket I“) beschlossen und direkt dem Bundesrat zugeleitet. Der Bundesrat hat sich sodann heute fristverkürzt ebenfalls mit dem Solarpaket I befasst und den Vermittlungsausschuss nicht angerufen, sodass das Gesetz nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten kann.

Hintergrund: Schon seit längerer Zeit wurde die Verabschiedung der Solarpakets I erwartet. Seitdem bereits im August letzten Jahres der Entwurf des Solarpakets I verabschiedet wurde, kam es zu langen Verhandlungen der Regierungskoalitionen. Das Solarpaket I soll effiziente Maßnahmen und Anreize schaffen für das Ausbauziel des EEG von 215 Gigawatt PV-Leistung bis 2030. 

Wir stellen Ihnen die wichtigsten Änderungen des Solarpakets I in Bezug auf den PV-Ausbau in unserer Insight Reihe zum Solarpaket I vor. Im folgenden ersten Teil geht es um die für Gebäude-PV relevanten Neuregelungen. Diese betreffen vor allem die Anhebung des Schwellenwertes zur Direktvermarktungspflicht, Erleichterungen bei der optionalen Direktvermarktung kleiner Anlagen, Neuregelungen zum Repowering sowie eine Erhöhung der Grenzwerte für Anlagenzertifikate. Zudem wird auch die Einspeisevergütung von Anlagen zwischen 40 und 750 kW um 1,5 Cent angehoben.

Anhebung der Grenze zur Direktvermarktungspflicht


Die bisher bestehende Grenze der Direktvermarktungspflicht von 100kW soll gelockert werden, um die Einspeisung von Reststrommengen ohne Vergütung zu erleichtern. Hierzu wird eine neue Vergütungsform zur unentgeltlichen Abgabe geschaffen. Auf diese Weise soll den Schwierigkeiten von Anlagenbetreibern, die geringen Strommengen im Wege der sonstigen Direktvermarktung zu vermarkten, begegnet werden. Die Kosten der Direktvermarktung überstiegen regelmäßig den zu erwartenden Gewinn. Mit der geplanten Neuregelung sollen auch diese Mengen nun eingespeist und zur Verfügung gestellt werden können.

Lockerungen bei der optionalen Direktvermarktung kleiner Anlagen


Mit den vorgesehenen Änderungen sollen die technischen Vorgaben für kleinere Direktvermarktungsanlagen gelockert werden. Hierdurch soll die optionale Direktvermarktung kostengünstiger für kleine Anlagen werden. Anlagen bis 25 Kilowatt sollen zukünftig keine Ausstattung zum Abruf der Ist-Einspeisung und zur Fernsteuerbarkeit mehr vorweisen müssen. 

Ausweitung der Regelungen zum Repowering

Die geplanten EEG-Änderungen erweitern die bereits für Freiflächenanlagen eingeführten Repowering-Regelungen auf Dachanlagen. Hierdurch können nun alte Module gegen leistungsstärkere und effizientere Module ausgetauscht werden, ohne die ursprüngliche Vergütung zu verlieren. Der Förderanspruch wird im Rahmen eines Repowerings nur auf den Anteil der Leistung erstreckt, der dem ursprünglichen Leistungsanteil vor der Ersetzung entspricht. Gleiches gilt für die Fiktion der früheren Inbetriebnahme, die ebenfalls nur auf den früheren Leistungsanteil erstreckt wird. Über den ursprünglichen Leistungsanteil hinausgehende installierte Leistung kann einen neuen Förderanspruch mit neuer 20-jähriger Förderdauer in Anspruch nehmen. Die Regelungen gelten für Anlagen in der gesetzlichen Vergütung sowie für die Anlagen, deren Vergütung wettbewerblich in Ausschreibungen ermittelt wird. Die Neuregelungen sollen nur auf Ersetzungen nach Inkrafttreten des Gesetzes Anwendung finden und stehen zudem unter einem beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt.

Erhöhung der Leistungsgrenze für Anlagenzertifikate

Für Anlagen mit einer Einspeiseleistung von bis zu 270 kW oder einer installierten Leistung von bis zu 500 kW sollen zudem keine Anlagenzertifikate mehr erforderlich sein. Hier genügt dann ein vereinfachter Nachweis mithilfe der Einheitenzertifikate. Diese Änderungen der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) wurden zwar bereits im November 2023 vom Bundesrat beschlossen, die Änderungen der Verordnung bilden aber zusammen mit den gesetzlichen Änderungen durch das Solarpaket I ein einheitliches Paket zur Weiterentwicklung des Zertifizierungsverfahrens von Energieanlagen. Das Solarpaket I enthält erforderliche Anpassungen u.a. von Verordnungsermächtigungen, weswegen die Änderungen der NELEV erst unmittelbar nach dem Solarpaket I in Kraft treten können.

Unser Beratungsangebot

Wir unterstützen Sie gerne mit unserem interdisziplinären Team bei Ihren Fragen und begleiten Sie gerne bei der Umsetzung der einzelnen Vorgaben. Für weitere Informationen und bei Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Ansprechpartner.