Das GEG ist ein zentraler Baustein der deutschen Klimaschutzstrategie, indem es bestimmte Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellt. Bei der Einführung des Gesetzes zum 1. Januar 2024 war vor allem die Vorgabe bedeutend, dass neu eingebaute Heizungsanlagen mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme erzeugen müssen.
Angesichts des drängenden Klimawandels, der Knappheit fossiler Ressourcen und der Notwendigkeit, Treibhausgasemissionen zu reduzieren, strebt der Gesetzgeber an, bestehende und neu errichtete Gebäude in ihrem Energiehaushalt zu optimieren. Langfristiges Ziel der Europäischen Union ist die Schaffung von Klimaneutralität im Gebäudesektor bis zum Jahr 2050.
Die hohe Komplexität des Gesetzes mit seinen zahlreichen Verweisungen, unbestimmten Rechtsbegriffen und technischen Details in Bezug auf die Ausführung stellt an die Betroffenen hohe Anforderungen. Die Umsetzung der Regelungen hin zu einer energieeffizienten Immobilie führt zu erheblichen technischen und wirtschaftlichen Herausforderungen für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzerinnen und Nutzer der Immobilien.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bauherrinnen und Bauherren ergeben sich aus dem GEG darüber hinaus umfassende Pflichten, die über das bloße Halten des aktuellen Energiestandards ihrer Immobilien hinausgehen. Dazu zählen unter anderem die Pflicht zur Erstellung von Energieausweisen, die Berücksichtigung von energetischen Sanierungsmaßnahmen bei Bestandsgebäuden und die Integration erneuerbarer Energien in Neubauten.
Damit verbunden ist, vor allem auch bei Privatpersonen, oft die Sorge um die Finanzierung der gesetzlich geforderten Maßnahmen. Es lohnt sich daher, sich rechtzeitig bezüglich der staatlich bereitgestellten Fördermittel zu informieren und z. B. zinsgünstige Kredite für sich in Anspruch zu nehmen. Für nähere Informationen verweisen wir Sie dies bezüglich auf die Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, auf der Sie einen Überblick zum Förderprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten (BAFA - Förderprogramm im Überblick).
Die energetische Sanierung eines Gebäudes kann in mehrerlei Hinsicht Vorteile mit sich bringen. Dazu zählen die Vermeidung von etwaigen Bußgeldern von bis zu 500.000 EUR durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die langfristige Senkung der Betriebskosten sowie die Steigerung des Immobilienwerts.
Die Regierungskoalition hat bereits eine Reform angekündigt, deren Änderungen und Auswirkungen im Augenblick noch nicht absehbar sind. Bei aller Kritik an dem komplexen Gebäudeenergiegesetz bleibt abzuwarten, ob und inwieweit neue gesetzliche Regelungen einfacher und flexibler werden, und wie staatliche Förderungen in diesem Bereich in Zukunft aussehen werden.
Klar ist schon jetzt: Die Anforderungen des GEG, aber auch anderer Vorschriften wie z. B. des Gebäude-Energie-Infrastruktur-Gesetzes (GEIG) im Hinblick auf die Energieeffizienz von Gebäuden, werden in Zukunft noch an Relevanz gewinnen, u. a. da mit dem Zeitablauf die gesetzlichen Umsetzungspflichten „scharf geschaltet“ werden.
Wir beraten Sie umfassend und bereichsübergreifend zu daraus resultierenden Fragen und Projekten, wie z. B.: regulatorische und mietrechtliche Anforderungen und vertragliche Umsetzung von Energiebezugs-, Energieliefer- und Contracting-Verträgen zum Erreichen des 65 % Ziels für Gebäude in der Wärmeversorgung, Durchreichen der Kosten an Mieterinnen und Mieter, Überprüfung der Rechtskonformität in Bestandsgebäuden oder geplanten Neubauten. Im Sinne des praktischen Klimaschutzes sind auch die Planung und Umsetzung von dezentralen Versorgungslösungen (Strom und Wärme) ein wichtiges Thema für die Immobilienunternehmen. Auch hierzu beraten wir umfassend.
Die Fragen im Zusammenhang mit dem GEG sind aber „nicht nur“ im laufenden Betrieb der Immobilien wichtig. Sie sind aufgrund ihrer großen wirtschaftlichen Bedeutung (Investitionspflichten?) auch bei der Durchführung und Bewertung von Immobilientransaktionen von besonderer Relevanz.
Wir helfen Ihnen gerne bei allen Fragen weiter und freuen uns auf Ihre Nachricht.


