Die Bundesregierung hat am 18. März 2026 ihre Rechenzentrumsstrategie beschlossen und veröffentlicht.

Die Strategie setzt den politischen Rahmen für den massiven Ausbau von Rechenzentrumsinfrastruktur und Ansiedlung von Rechenzentren in Deutschland und adressiert dabei die wichtigen Themen wie Energieversorgung, Flächenverfügbarkeit, Genehmigungsverfahren und technologische Souveränität.

Zielsetzung der Bundesregierung

Die Strategie formuliert klare Ausbauziele bis 2030:

  • Verdopplung der Rechenkapazitäten
  • Vervierfachung der KI-Rechenkapazitäten

Deutschland will sich mit dieser Strategie als führender Rechenzentrumsstandort in Europa, nachhaltiger und energieeffizienter Infrastrukturstandort sowie als  technologisch souveräner Markt positionieren.

Strategische Handlungsfelder

Die Maßnahmen der Bundesregierung gliedern sich in drei zentrale Handlungsfelder:

Energie & Nachhaltigkeit
  • Netzanschluss
  • Stromkosten
  • erneuerbare Energien
  • Abwärmenutzung
Standort & Fläche
  • Flächenverfügbarkeit
  • Genehmigungsverfahren
  • Infrastruktur (Glasfaser, Mobilfunk)
Technologie & Souveränität
  • europäische Cloud- und KI-Infrastruktur
  • Reduktion von Abhängigkeiten
  • Innovationsförderung

Maßnahmenkatalog

Die Strategie enthält einen umfassenden Maßnahmenkatalog von bisher 28 Maßnahmen. Die Erweiterung um weitere Maßnahmen in Folge der Abstimmung mit den relevanten Steakholdern im Zusammenhang mit Rechenzentren behält sich die Bundesregierung vor. 

Nachfolgend haben wir für Sie die Maßnahmen zu den einzelnen Zielen der Rechenzentrumsstrategie zusammengefasst:


Energie & Nachhaltigkeit

  1. Überarbeitung der Vergabeverfahren der Übertragungsnetzbetreiber
  2. Verbesserung der Vergabeverfahren der Verteilnetzbetreiber
  3. Einführung flexibler Netzanschlussvereinbarungen (FCA)
  4. EU-weite Harmonisierung technischer Anschlussregeln
  1. Dialogprozess zwischen Energie- und RZ-Branche (EE-Ausbau, PPAs)
  2. Praxisnahe Anforderungen an effizienten Stromverbrauch von Rechenzentren schaffen und Abwärmenutzungsprojekte erleichtern
  3. Rahmenbedingungen für nachhaltigen Rechenzentrumsbetrieb auf EU-Ebene voranbringen
  1. Fortführung staatlicher Zuschüsse (EEG, Netzentgelte)
  2. Einbeziehung von Rechenzentren in Strompreiskompensation
  3. Berücksichtigung bei Netzentgeltsystematik (AgNES-Prozess)

Standort & Fläche

  1. Entwicklung eines Konzepts für Vorzugsflächen
  2. Erstellung eines Kriterienkatalogs für Kommunen
  3. Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur
  4. Verbesserung der kommunalen Beteiligung (z. B. Gewerbesteuer)
  1. Durchführung eines „Praxis-Checks“ für Verfahren
  2. Identifikation und Verbreitung von Best Practices

Technologie & Souveränität

  1. Unterstützung einer KI-Gigafabrik in Deutschland
  2. Rahmenbedingungen für beschleunigten Ausbau souveräner KI- und Cloud-Kapazitäten auf EU-Ebene
  3. Ausweiten von KI-Kapazitäten und Datenökosysteme für Nationales Hochleistungsrechnen
  4. Kauf von Quantencomputern unterstützen und Vernetzung von Hochleistungsrechnen und Quantencomputing
  5. Stärkung der Cloud-Nutzung in der Verwaltung
  1. Bündelung von Know-how in paneuropäischen Projekten
  2. Förderung innovativer, nachhaltiger Rechenzentren (Förderaufruf) 
  3. Erhöhung der Forschung und Zusammenarbeit zu Sicherheit und Resilienz von Rechenzentren
  1. Verbesserungen der Rahmenbedingungen auf EU-Ebene
  2. Integration europäischer Technologien beim Bau und Betrieb von Rechenzentren
  3. Einrichtung einer souveränen Cloud-Plattform 
  4. Nutzung der Plattform „Digitale Souveränität“

Weiteres Vorgehen der Bundesregierung

Die Bundesregierung verfolgt laut ihrer Rechenzentrumsstrategie einen kooperativen Ansatz:

  • enge Abstimmung mit Marktakteuren (Stakeholder-Dialoge)
  • jährliche Fortschreibung der Maßnahmenpläne
  • Verzahnung von Energie-, Digital- und Standortpolitik
  • stärkere europäische Integration

Zentral ist dabei die Zielsetzung, Investitionen deutlich zu beschleunigen und regulatorische Hemmnisse für Rechenzentren abzubauen.

Die Maßnahmen sollen innerhalb der nächsten 12 Monate gestartet und soweit möglich und sachgerecht abgeschlossen werden. 

Wir beraten Sie gern

Sie sind Rechenzentrumsbetreiberin bzw. -betreiber, Projektentwicklerin bzw. -entwickler oder Investorin bzw. Investor und planen die (Beteiligung an der) Errichtung eines Rechenzentrums? Oder sind Sie Netzbetreiberin bzw. -betreiber und sehen sich mit verschiedensten Netzanschlussanfragen konfrontiert? Oder gehören Sie zu einem Wärmeversorgungsunternehmen und streben die Abnahme von Abwärme aus Rechenzentren an, um die Wärmewende voranzutreiben?

Bei der BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bündeln wir Expertise in allen für Rechenzentren relevanten Rechtgebieten und beraten Sie gerne insbesondere zu den folgenden Themen: 

  • Energierecht
    • Beratung zur allgemeinen Regulatorik (Netzanschluss, Energieeffizienzanforderungen etc.)
    • Sicherung Netzanschluss (Netzanschlussvereinbarungen etc.)
    • Energielieferverträge (Strom- und Wärmelieferung)
    • Betriebsführungsverträge (Infrastruktur, Rechenzentrum)
    • Pacht-/Nutzungsverträge
    • Wartungs- und Instandhaltungsverträge
    • Serviceverträge
    • Erwerb und Übertragung von Herkunftsnachweisen (Grünstromerfordernis)
  • Genehmigungs- und Baurecht sowie Bauplanungsrecht
    • Projektbezogene Genehmigungen
    • Prüfung von Beschleunigungsinstrumenten für den Genehmigungsprozess
    • Beratung zu Immissionsschutzrecht und Brandschutzrecht
    • Umweltrecht
    • Umgang mit Altlasten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
    • Begleitung Bebauungsplanverfahren
    • Mitwirkung bei städtebaulichen Verträgen
    • Sicherung der Planreife
  • Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht
    • Grundstückkaufverträge
    • Gesellschaftsverträge
    • Bauverträge
    • Kaufverträge (Infrastruktur, Erzeugungsanlagen)
    • IT-Vertragsrecht
  • Finanzierungsrecht
    • Beratung zur möglichen Finanzierungsstruktur
    • Prüfung von Förderkrediten
    • Beratung zu Finanzierungsprodukten
    • Finanzierungsverträge
    • Sicherheiten
  • Datenschutzrecht
  • Kommunalrecht
  • Vergaberecht

Zusammen mit unserem Kooperationspartner, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, bieten wir Ihnen gerne auch eine steuerrechtliche Prüfung sowie eine Wirtschaftlichkeitsanalyse an.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Fragen.

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