Die Bundesregierung hat am 18. März 2026 ihre Rechenzentrumsstrategie beschlossen und veröffentlicht.
Die Strategie setzt den politischen Rahmen für den massiven Ausbau von Rechenzentrumsinfrastruktur und Ansiedlung von Rechenzentren in Deutschland und adressiert dabei die wichtigen Themen wie Energieversorgung, Flächenverfügbarkeit, Genehmigungsverfahren und technologische Souveränität.
Die Strategie formuliert klare Ausbauziele bis 2030:
Deutschland will sich mit dieser Strategie als führender Rechenzentrumsstandort in Europa, nachhaltiger und energieeffizienter Infrastrukturstandort sowie als technologisch souveräner Markt positionieren.
Die Maßnahmen der Bundesregierung gliedern sich in drei zentrale Handlungsfelder:
Die Strategie enthält einen umfassenden Maßnahmenkatalog von bisher 28 Maßnahmen. Die Erweiterung um weitere Maßnahmen in Folge der Abstimmung mit den relevanten Steakholdern im Zusammenhang mit Rechenzentren behält sich die Bundesregierung vor.
Nachfolgend haben wir für Sie die Maßnahmen zu den einzelnen Zielen der Rechenzentrumsstrategie zusammengefasst:
Die Bundesregierung verfolgt laut ihrer Rechenzentrumsstrategie einen kooperativen Ansatz:
Zentral ist dabei die Zielsetzung, Investitionen deutlich zu beschleunigen und regulatorische Hemmnisse für Rechenzentren abzubauen.
Die Maßnahmen sollen innerhalb der nächsten 12 Monate gestartet und soweit möglich und sachgerecht abgeschlossen werden.
Sie sind Rechenzentrumsbetreiberin bzw. -betreiber, Projektentwicklerin bzw. -entwickler oder Investorin bzw. Investor und planen die (Beteiligung an der) Errichtung eines Rechenzentrums? Oder sind Sie Netzbetreiberin bzw. -betreiber und sehen sich mit verschiedensten Netzanschlussanfragen konfrontiert? Oder gehören Sie zu einem Wärmeversorgungsunternehmen und streben die Abnahme von Abwärme aus Rechenzentren an, um die Wärmewende voranzutreiben?
Bei der BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bündeln wir Expertise in allen für Rechenzentren relevanten Rechtgebieten und beraten Sie gerne insbesondere zu den folgenden Themen:
Zusammen mit unserem Kooperationspartner, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, bieten wir Ihnen gerne auch eine steuerrechtliche Prüfung sowie eine Wirtschaftlichkeitsanalyse an.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Fragen.

