BDO Legal News Gesundheitswirtschaft Juni 2024

In Nordrhein-Westfalen ist die 2. Anhörungsphase der Reform der Krankenhausplanung angelaufen. Es ist damit zu rechnen, dass die Einschnitte durch diese Reform massiv sein werden. Wir bringen Sie auf den aktuellen Stand und berichten über 2 interessante Gerichtsentscheidungen.

Wir wünschen eine angenehme Lektüre!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marc Anschlag, LL.M.
Rechtsanwalt
 

Inhalt


Zweite Anhörungsphase der Krankenhausplanungsreform in NRW gestartet

Nachdem Mitte Mai das Anhörungsverfahren zu den Leistungsgruppen der medizinischen Grundversorgung begonnen hatte, startet das NRW-Gesundheitsministerium nun weitere Verhandlungen für die weiteren 60 Leistungsgruppen. Alle beteiligten Kliniken, Kassen und Kommunen haben ein Schreiben mit den Vorstellungen des NRW-Gesundheitsministeriums erhalten. Darin ist detailliert aufgelistet, welche Klinik zukünftig in welchem Umfang welche Leistungsgruppe anbieten darf. Die Beteiligten können bis zum 11.08.2024 dazu Stellung nehmen.  

Aufrechnungsverbot der Krankenkassen durchläuft die „nächste Runde“

In mehreren Urteilen entschied das SG Nürnberg, dass die 2019 geschlossene Übergangsvereinbarung zur PrüfvV nicht mit dem gesetzlichen Aufrechnungsverbot in § 109 Abs. 6 Satz 1 SGB V vereinbar sei. Dieser Ansicht erteilte jetzt das Bayerische Landessozialgericht gleich in vier Verfahren des SG Nürnberg eine klare Absage.

BSG: Behandlungsleitung bei intensivmedizinischer Komplexbehandlung

Am 25.06.2024 erging ein wichtiges Urteil des BSG zur Kodierung intensivmedizinischer Komplexbehandlung (OPS 8-980). Wenig überraschend verknüpft der 1. Senat des Bundessozialgerichts mit dem Begriff der Behandlungsleitung strenge Anforderungen hinsichtlich der Anwesenheit des ärztlichen Dienstes.