Jesko Trahms

Jesko Trahms

Rechtsanwalt | Partner | Fachanwalt für Strafrecht

Compliance | Strafrecht

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Kompetenz

Jesko Trahms ist Rechtsanwalt und Partner bei BDO Legal. Er leitet die Praxisgruppen Compliance und Strafrecht.

Er berät in allen Rechtsfragen der Compliance. Dabei verfügt er über eine langjährige - auch international erworbene - Erfahrung aus der Praxis. Er ist seit vielen Jahren als Ombudsmann für namhafte mittelständische Unternehmen bestellt. Er ist darüber hinaus als Strafverteidiger im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts tätig. 

Jesko Trahms hat Rechtswissenschaften in Köln und Konstanz studiert. 

Vor seinem Wechsel zu BDO Legal war er in renommierten Wirtschaftskanzleien tätig.

In seiner Freizeit spielt er gerne Schach und frönt seiner Leidenschaft für den Fußball.

Branchen

  • Dienstleistungsunternehmen 
  • Maschinen- und Anlagenbau 
  • Immobilien- und Bauwirtschaft 
  • Produktionswirtschaft 
  • Handel & Konsumgüter 
  • Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Individualverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht 
  • Individualverteidigung im Steuerstrafrecht 
  • Vertretung von Unternehmen in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren 
  • Begleitung von Durchsuchungsmaßnahmen 
  • Beratung bei drohender Vermögensabschöpfung 
  • Zeugenbeistandsleistungen 
  • Internal Investigations
  • Legal Risk Assessment 
  • Aufbau und Betreuung Compliance Management Systeme 
  • Compliance-Schulungen 
  • Interne Ermittlungen 
  • Einrichtung Hinweisgebersysteme 
  • Übernahme Ombudsmann-Funktion

Veröffentlichungen

  • „Externes Compliance-Management bei Familienunternehmen“ in FuS Zeitschrift für Familienunternehmungen und Stiftungen 5/2014 (gemeinsam mit Oliver Jung)
  • „Persönliche Haftung des Vorstandes bei nicht ausreichend implementiertem Compliance-System im Unternehmen“ in FuS Zeitschrift für Familienunternehmungen und Stiftungen 3/2014
  • „Tückische WM-Tickets“ auf www.capital.de vom 06.01.2010
  • „Später Frust – die strafrechtliche Aufarbeitung der so genannten Lustreise/Klimapflege als Unrechtsvereinbarung“ in P.T. Magazin 2/2008, Seite 18