Solarpaket I - Teil 2: Förderung des Ausbaus von PV-Freiflächenanlagen

Solarpaket I - Teil 2: Förderung des Ausbaus von PV-Freiflächenanlagen

Am letzten Freitag haben sowohl Bundestag als auch Bundesrat das Solarpaket I verabschiedet. Das Solarpaket I wird voraussichtlich Anfang Mai nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Im ersten Teil unserer Insight-Reihe haben wir Ihnen die für Gebäude-PV relevanten Neuregelungen vorgestellt. Im zweiten Teil unserer Insight-Reihe stellen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen für PV-Anlagen auf Freiflächen vor. Erwähnenswert sind insbesondere die Anhebung der Leistungsgrenze für Gebote bei Freiflächen-Ausschreibungen, die Förderung des Ausbaus in benachteiligten Gebieten, die Duldungspflicht hinsichtlich Leitungsverlegungen, das neue Untersegment für besondere Solaranlagen sowie die neuen naturschutzfachlichen Mindestkriterien.

Erhöhung der Leistungsgrenze für Gebote

Das Solarpaket I sieht eine Anhebung der Obergrenze der Leistung für Gebote in Flächenausschreibungen von 20 auf 50 Megawatt vor. Dies bezweckt eine effizientere und weitergehende Planung der PV-Anlagen, da größere Anlagen regelmäßig kostengünstiger realisiert werden können. Die Erhöhung der Leistungsgrenze ist damit auch und gerade für Unternehmen mit Projekten auf größeren Flächen von Interesse. 

Förderung des Ausbaus in benachteiligten Gebieten

Auch landwirtschaftlich ertragsarme Flächen, sog. benachteiligte Gebiete, werden nun für die Förderung geöffnet. Dabei sollen die Länder nunmehr statt einer Opt-in eine Opt-out-Möglichkeit erhalten, soweit die PV-Anlagen einen bestimmten Anteil landwirtschaftlich genutzter Flächen überschreiten. Hierzu ist vorgesehen, dass die BNetzA Gebote von Flächen nicht berücksichtigt, die die Landesregierungen ausgeschlossen haben.

Duldungspflicht Leitungsverlegung  

Der ursprüngliche Entwurf sah eine Duldungspflicht für Grundstückseigentümer hinsichtlich des Netzanschlusses also der Verlegung, Errichtung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie des Schutzes und des Betriebes von Netzanschlussleitungen vor. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erfolgte jedoch eine Milderung. Die Duldungspflicht soll sich nun nur auf Flächen der öffentlichen Hand erstrecken. 

Untersegment für besondere Solaranlagen

Für besondere Solaranlagen wie Agri-PV wird es ein Untersegment bei Ausschreibungen geben. Die bisherigen Boni werden abgeschafft. Für die Ausschreibungen ist ein separater Höchstwert von 9,5 Cent/kWh vorgesehen.  

Naturschutzfachliche Mindestkriterien

Für alle geförderten Freiflächenanlagen sollen nun naturschutzfachliche Mindestkriterien gelten. Vorgesehen ist ein Katalog mit fünf Mindestkriterien. Hiervon müssen Betreiber künftig drei Kriterien erfüllen. Die Betreiber können die passenden Kriterien frei wählen. Bezweckt wird damit eine bessere Vereinbarkeit von geförderten Freiflächenanlagen mit Natur und Landschaft.

Unser Beratungsangebot

Wir unterstützen Sie gerne mit unserem interdisziplinären Team bei Ihren Fragen und begleiten Sie gerne bei der Umsetzung der einzelnen Vorgaben. Für weitere Informationen und bei Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Ansprechpartner.