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COVID-19:

Corona: Krankenhäuser im Krisenmodus

18. März 2020

Weltweit steigt die Zahl der nachgewiesenen Infektionen mit dem Corona-Virus (SARS-COV-2) täglich. Dabei steht Deutschland der Höhepunkt der Krise laut Bundesgesundheitsminister Spahn erst noch bevor. Es wird damit gerechnet, dass sich 60% bis 70% der Bürgerinnen und Bürger infizieren werden. Insbesondere bei der Risikogruppe der Menschen in höherem Alter bzw. mit Atemwegs- oder Herz-Kreislauf-Vorerkrankungen ist von schwereren Verläufen auszugehen. Auch wenn das öffentliche Leben nahezu täglich weiter eingeschränkt wird, ist laut Experten mit einem Patientenansturm zu rechnen.

Am 12.03.2020 wurde bei einem Treffen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzlerin Merkel beschlossen, dass in Anbetracht des zu erwartenden Bedarfs an Intensiv- und Beatmungskapazitäten zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit schweren Verläufen grundsätzlich alle planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe in den Krankenhäusern verschoben werden sollen, soweit dies medizinisch vertretbar sei. Die Bundesregierung stelle sicher, dass die dadurch entstehenden wirtschaftlichen Folgen für die Krankenhäuser durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeglichen werden. Zudem solle es einen Bonus für jedes Intensivbett geben, das zusätzlich provisorisch geschaffen und vorgehalten werde.

Krankenhäuser sollen daher elektive Eingriffe verschieben bzw. aussetzen. Da die wirtschaftlichen Folgen ausgeglichen werden sollen, ist eine Dokumentation der ausgefallenen Eingriffe und der hierdurch verursachten Einbußen unerlässlich. Da auch die zusätzlich geschaffenen Intensivbetten honoriert werden sollen, ist auch insoweit eine Dokumentation zum späteren Nachweis empfehlenswert.

Problematisch stellt sich die Situation indes in puncto Pflegepersonal dar. Bundesgesundheitsminister Spahn hat die geltenden Personaluntergrenzen vorübergehend aufgehoben. Krankenhäuser sollen damit in die Lage versetzt werden, flexibel auf die Ausbreitung des Virus reagieren zu können. Damit soll verhindert werden, Patienten wegen Nichterreichen des Personalschlüssels abweisen zu müssen, und so auf den kurzfristigen Handlungsbedarf schnellstmöglich reagiert werden können.

Infizieren sich Ärzte und Pflegepersonal, wird sich die Lage weiter verschärfen. Dies gilt vor allem im Hinblick auf erkranktes Pflegepersonal, für das Ersatz faktisch nicht beschafft werden kann. Hier wird im Einzelfall trotz einer möglichen Haftung nach den Grundsätzen bei Hygienemängeln und der Rechtsprechung zu nosokomialen Infektionen im Interesse der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens zu entschieden sein.

Sollte sich die Situation weiter verschärfen und wie in Italien dazu führen, dass nicht mehr ausreichende Intensiv- und Beatmungsplätze für alle Patienten zu Verfügung stehen, stellt sich unweigerlich die Frage, welchen Patienten geholfen werden soll, wer dies entscheidet und welche möglichen Konsequenzen sich hieraus ergeben. Das Gesetz selbst rechtfertigt nicht die Bevorzugung des Lebens zu Lasten eines anderen. Im Einzelfall wird in solchen Extremsituationen rechtlich der entschuldigende übergesetzliche Notstand herangezogen.

Bei gesundheitsrechtlichen Fragestellungen stehen wir Ihnen auch im Zusammenhang mit der Ausbreitung und den Folgen von Coronavirus-Infektionen zur Verfügung.