Legal News Gesundheitswirtschaft September 2022

Editorial

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 26.04.2022 stellen sich für Krankenhäuser beim Thema Kooperationen neue Rechtsfragen. Dabei geht es in erster Linie um Fragen der Abgrenzung, mit denen sich kürzlich das LSG Hamburg zu befassen hatte. Ob die Argumentation des Landessozialgerichts Bestand haben wird, entscheidet in nächster Zeit das BSG. Des Weiteren bringen wir Sie in Sachen 4. Corona-Steuerhilfegesetz und Planungen zum 3. Entlastungspaket auf den aktuellen Stand.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marc Anschlag, LL.M.
Rechtsanwalt

Inhalt

LSG Hamburg: ambulante Strahlentherapie darf als vom Krankenhaus veranlasste Leistung Dritter kodiert Werden

Mit Urteil vom 26.04.2022 (Az. B 1 KR 15/21 R) entschied das BSG, dass Krankenhäusern bei der Ausgliederung medizinischer Bereiche Grenzen gesetzt sind. Das Krankenhaus dürfe wesentliche der vom Versorgungsauftrag umfassten Leistungen (hier: Strahlentherapie) nicht regelmäßig und planvoll auf Dritte auslagern, so das Gericht. Über einen – auf den ersten Blick – sehr ähnlich gelagerten Fall hatte jetzt das LSG Hamburg zu entscheiden (Urteil vom 23.06.2022, Az. L 1 KR 60/21).

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz – Drittes Entlastungspaket

Der Gesetzgeber hat mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2022 (BGBl. 2022 I, S. 911) weitere Begünstigungen und Vereinfachungen für die Steuerpflichtigen geschaffen, von denen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen profitieren können. Des Weiteren ist ein drittes Entlastungspaket in Planung, das ebenfalls kurzfristig umgesetzt werden soll.