Legal News Gesundheitswirtschaft Dezember 2023
Legal News Gesundheitswirtschaft Dezember 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
eigentlich sollte die geplante Krankenhausreform am 01.01.2024 an den Start gehen. Dieser Plan jedoch ist nicht mehr einzuhalten. Die Expertinnen und Experten unseres Kooperationspartners BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft informieren über den aktuellen Stand. Des Weiteren berichten wir über einen interessanten Beschluss des SG München in Sachen Rechnungskorrekturen bei Krankenhausabrechnungen. Was geht und was geht nicht?
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marc Anschlag, LL.M.
Rechtsanwalt
Inhaltsverzeichnis
- Lauterbachs Krankenhausreform – Stand des Gesetzgebungsverfahrens
- SG München: Zur Unzulässigkeit von Rechnungskorrekturen (§ 17c KHG)
- Gemeinnützigkeitsrecht: Kein „doppeltes Satzungserfordernis“ bei § 57 Absatz 3 AO