Legal News Gesundheitswirtschaft Februar 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

hat der Patient, der Einblick in seine Patienten Unterlagen nehmen möchte, die Kosten für die Anfertigung entsprechender Kopien zu tragen? Über diese kontrovers diskutierte Frage entschied vor wenigen Wochen der Europäische Gerichtshof und klärte damit wichtige Fragestellungen im Zusammenhang mit der DS-GVO. Wir berichten über dieses wichtige Urteil ebenso wie zusammen mit den Expertinnen und Experten unseres Kooperationspartners BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über zwei weitere Entscheidungen des BSG und des FG Köln.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marc Anschlag, LL.M.
Rechtsanwalt
 


 

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