Legal News Gesundheitswirtschaft April 2024

Legal News Gesundheitswirtschaft April 2024

Seit dem 12. April 2024 ist er online: der Referentenentwurf zum GVSG. Wir haben die wichtigsten Inhalte für Sie zusammengefasst. Des Weiteren beschäftigen wir uns mit Problemen der „externen Wahlarztkette“ und berichten über ein derzeit beim BSG anhängiges Revisionsverfahren zum Thema „Aufrechnungsverbot der Krankenkassen“.

Hinweisen möchten wir an dieser Stelle noch auf die Stellungnahme der BDO zum Positionspapier des IDW zur Krankenhausfinanzierung, die hier abgerufen werden kann.

Wir wünschen eine angenehme Lektüre!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marc Anschlag, LL.M.
Rechtsanwalt
 

Inhalt

GVSG: Referentenentwurf mit zahlreichen Entschärfungen

Am 12.04.2024 wurde das vielfach verschobene Gesetzesvorhaben für das Versorgungsgesetz, der neue Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums veröffentlicht und das parlamentarische Verfahren damit eröffnet. 

Probleme der „externen Wahlarztkette“

Unstreitig ist, dass der Patient, der sich die Chefarztbehandlung „hinzukauft“, sich von der besonderen Qualifikation der Ärzte eine qualitativ hochwertigere Behandlung verspricht. Auch der Bundesgerichtshof unterscheidet zwischen einem Facharztstandard bei allgemeinen Krankenhausleistungen und einem Chefarztstandard bei wahlärztlichen Leistungen. Dieser Chefarztstandard ist unstreitig einzuhalten, wenn es um Leistungen der „internen Wahlarztkette“ geht. Komplizierter wird es, wenn die „externe Wahlarztkette“ betroffen ist. 

Wie weit reicht das Aufrechnungsverbot der Krankenkassen? BSG wird entscheiden 

Demnächst wird sich das BSG mit der Rechtsfrage beschäftigen, ob die in der am 10.12.2019 geschlossenen Übergangsvereinbarung zur Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) enthaltenen Regelungen zur Aufrechnungsbefugnis der Krankenkassen mit § 109 Abs. 6 Satz 1 SGB V vereinbar sind. Diese sehen vor, dass eine Aufrechnung seitens der Krankenkasse auch bei ab dem 01.01.2020 in ein Krankenhaus aufgenommenen Patienten dann zulässig ist, wenn der Erstattungsanspruch der Krankenkasse streitig ist. Auch wenn die Übergangsvereinbarung mit dem Inkrafttreten der neuen PrüfvV seit dem 01.01.2022 außer Kraft ist, hat die Frage der Aufrechnungsmöglichkeiten der Krankenkassen nicht an Aktualität verloren.